Wäre eine Gesetzesänderung bei den Mietwohnungen / Mietstufen nicht sinnvoller?

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Marco Engelhard
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Frage von Gabriele L. •

Wäre eine Gesetzesänderung bei den Mietwohnungen / Mietstufen nicht sinnvoller?

Hier in Roth zahlt das Amt für 1 Person eine Wohnung die 411€ inklusive der NK und nicht mehr als 50qm kostet/hat. In Nürnberg liegt der Regelsatz bei 511€ inklusive der NK. In anderen Gemeinden und Städten liegt der Mietspiegel ebebfalls sehr viel höher als der Regelsatz. Beim derzeitigen Mietspiegel ist es unmöglich eine solche Wohnung zufinden.
Würde jedoch der Regelsatz für Wohnungen an den Mietspiegel gesetzlich angepasst, gäbe es auch für Geringverdiener/Rentner eine Möglichkeit eine geeignete Wohnung zu finden.

Porträt Dr.-Ing. Marco Engelhard
Antwort von
ÖDP

Der qualifizierte Mietspiegel (für Roth hier: https://www.stadt-roth.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Stadtbauamt/Qualifizierter_Mietspiegel_f%C3%BCr_Roth.pdf) berücksichtigt viele Faktoren (Baujahr, Ausstattung, Lage, etc.), die alle in den Mietzins eingehen. Es gibt also nicht einen festen Wert, an dem man sich orientieren könnte.

Weiterhin bin ich persönlich eher dagegen, staatliche Leistungen an eine Markt-Kennzahl fest zu koppeln. Das wurde und wird immer ausgenutzt. So würde in unserem Fall das Interesse von Investoren an Wohnungsneubauten nicht steigen. Vielmehr wäre eine Verknappung interessant, die zu höheren Mieten (und damit Mietspiegeln) führt, für die man dann aber trotzdem immer Mieter findet: die Menschen, die die Wohnung vom Amt bezahlt bekommen. Das klingt für mich nicht nach der besten Lösung.