Frage an Marcus Weinberg bezüglich Recht

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Frage von Silke K. •

Frage an Marcus Weinberg von Silke K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Weinberg,

Ihrer Website ist zu entnehmen, dass Sie sich vor Ihrem Studium für 4 Jahre als Zeitsoldat verpflichtet haben. Mit welchem Dienstgrad haben Sie Ihren Dienst verlassen und sind Sie heute noch Reserveoffizier? Wie stehen Sie zur Abschaffung der Wehrpflicht?

Mit freundlichen Grüßen
Silke Kamphaus

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CDU

Sehr geehrte Frau Kamphaus,

vielen Dank für Ihre Frage vom 28.02.2011. Wie Sie richtig angemerkt haben, war ich vor meinem Studium als Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr. Zunächst beim Panzergrenadierbataillon 172 in Lübeck zur Grundausbildung und anschließend beim Panzerartilleriebataillon 177 in Hamburg-Rahlstedt bis ich nach vier Jahren als Stabsunteroffizier ausgeschieden bin. Somit bin ich also Stabsunteroffizier der Reserve.

Historisch gesehen haben die allgemeine Wehrpflicht und der damit verbundene Grundwehrdienst die Bundeswehr geprägt: Über 8 Millionen Männer hatten bereits den Grundwehrdienst bei der Bundeswehr seit dessen Einführung 1957 abgeleistet. Die allgemeine Wehrpflicht stellte einen kontinuierlichen Austausch der Bundeswehr mit der Gesellschaft sicher und trug dazu bei, dass mehr als die Hälfte des Bedarfs an Zeit- und Berufssoldaten sich jährlich - übrigens ohne zusätzliche Werbungskosten - aus den Grundwehrdienst Leistenden. Bevor ich mich als Soldat auf Zeit verpflichtet habe, war ich übrigens ebenfalls Grundwehrdienstleistender.

Allerdings haben sich seit dem Ende des Kalten Krieges die Anforderungen an die Bundeswehr gewandelt, die Bundesrepublik und ihre Verbündeten in der NATO, EU und auch in den Vereinten Nationen übernehmen andere Aufgaben in der internationalen Sicherheitspolitik. Diese veränderten Aufgaben haben auch Auswirkungen auf die Struktur der Bundeswehr gehabt. Die Bundeswehr war auf Grund der Truppenreduzierung und der damit einhergehenden Reduzierung der freien Stellen für Grundwehrdienstleistende nicht mehr in der Lage, alle jungen Männer eines Geburtsjahrganges einzuberufen. Deshalb war die Diskussion um den Fortbestand der Wehrpflicht unter anderem auch durch die Frage der Wehrgerechtigkeit geprägt.

Ich persönlich hätte es begrüßt, den Grundwehrdienst so weiterzuentwickeln, dass die bisher untergeordneten Rollen des Ersatzdienstes im Zivil- und Katastrophenschutz oder des Zivildienstes inhaltlich und gesellschaftlich weiter in den Vordergrund gestellt werden, ohne die übergeordnete sicherheitspolitische Begründung zu missachten. Zugleich hätte man dadurch die für die Bundeswehr bewährten Vorteile wie die Nachwuchsgewinnung oder auch die geplante Gewinnung der 7.500 freiwillig Dienenden erhalten können. Ich habe hierfür dem Bundesminister der Verteidigung konkrete Vorschläge zu einer Weiterentwicklung des Grundwehrdienstes unterbreitet. Ziel meiner Überlegungen eines neuen Modells für die Allgemeine Wehrpflicht war es, dass jeder junge Mann, der dazu fähig ist, auch seinen Dienst für die Gesellschaft ableistet. Eingebettet in ein Konzept, welches junge Menschen - Männer wie Frauen - für den Dienst an der Gesellschaft gewinnt, sollten die jungen Männer die Möglichkeit gehabt haben, die für sich passende Form für die verfassungsmäßige Ableistung des Grundwehrdienstes zu finden. Damit hätte wir es gesellschaftlich geschafft, einen weiteren „übergeordneten“ Grund für die aktive Wehrpflicht aufrechtzuerhalten: Die Bereitschaft der Bürger, persönlich den Schutz ihres Gemeinwesen bzw. Mitverantwortung für dieses Gemeinwesens zu übernehmen - ob mit der Waffe in der Hand, im Krankenhaus oder beim THW.

Im Vorfelde des CDU-Bundesparteitages im November 2010 und in einer Rede vor den Parteitagsdelegierten habe ich meine Überlegungen zur Weiterentwicklung der allgemeinen Wehrpflicht ebenfalls dargestellt. Der Bundespartei der CDU und auch der Parteitag der CSU haben sich allerdings für die Aussetzung der Ableistung des Grundwehrdienstes entschieden. Dies bedeutet aber nicht die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht, denn dieses ist weiterhin im Grundgesetz verankert. So kann die Bundesrepublik weiterhin auf sicherheitspolitische Veränderungen reagieren.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg