Frage an Marcus Weinberg bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Marcus Weinberg
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Frage von Norbert S. •

Frage an Marcus Weinberg von Norbert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Weinberg,

in diesem Beitrag beziehe ich mich auf die für den 26.04. geplante Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages, die zu einer Einschränkung der Redefreiheit der einzelnen Abgeordneten führen wird.

Frage 1:
Werden Sie der Einschränkung Ihrer Redefreiheit als Abgeordneter zustimmen ?

Frage 2:
Welche Bedeutung hat Ihrer Meinung nach grundsätzlich das Rederecht eines einzelnen Abgeordneten in einer parlamentarischen Demokratie ?

Mit freundlichen Grüssen

Norbert Sievers

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sievers,

vielen Dank für Ihre Frage vom 14. April 2012, in der Sie die für den 26.04. ursprünglich geplante Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages ansprechen.

Ich bin der Ansicht, dass sehr wohl alle Meinungen zu einem Thema im Plenum zur Geltung kommen sollen. Auch in jüngster Zeit gab es Beispiele dafür, dass einzelne Abgeordnete Ihre Meinung dazu äußern konnten. Denn in einer Demokratie ist Rede- und Meinungsfreiheit eines der höchsten Güter, und unser Grundgesetz garantiert dies fast uneingeschränkt – mit wenigen Ausnahmen – für jeden und für jede Thematik. In der Praxis im Deutschen Bundestag wird das Prinzip der Rede und der Gegenrede seit der Gründung der Bundesrepublik auch bewährt durchgeführt – meist verteilt auf die Positionen der Regierungsfraktionen und die der Opposition. Sinn- und zweckmäßig ist es dabei, dass die vereinbarten Redezeiten für den jeweils zu behandelnden Punkt möglichst nicht überschritten werden.

Nun haben in jüngster zahlreiche Mitglieder einer bestimmten Fraktion von der Möglichkeit, Erklärungen zur Abstimmung nach § 31 Abs.1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages abzugeben, Gebrauch gemacht. Dabei ging es nicht darum, von Ihrer Fraktion abweichende Meinungen darzulegen – nein, im Gegenteil, damit wurde die vorhergesehene Redezeit dieser Fraktion erheblich verlängert, denn es wurden die Ansichten und Meinung der Fraktion dargelegt. Das entspricht nicht dem Sinn und Zweck des genannten Paragraphen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Daher ist es angedacht, das gehäufte Auftreten von zusätzlichen Wortmeldungen von Mitgliedern einer Fraktion zu begrenzen bzw. dies auf schriftliche Erklärungen zu beschränken. Dies ist meiner Meinung nach auch sinnvoll.

Ebenfalls kann es in einigen Fällen vorkommen, dass innerhalb einer Fraktion einige Abgeordnete anderer Meinung sind als die Mehrheit und dies kund tun möchten. Dagegen spricht meiner Meinung nichts, denn auch dies ist Zeichen der innerfraktionellen Demokratie und Meinungsbildung. Allerdings denke ich, dass es bei der Verteilung der Redezeiten im Plenum dann auch die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden muss. Denn neben den oben aufgeführten organisatorischen Gründen ist es nicht verhältnismäßig, dass bei wenigen abweichenden Meinungen beispielsweise diese alle ein Rederecht erhalten würden, während für die Mehrheitsmeinung einer Fraktion nur die dann eingeteilten Redner sprechen – denn schließlich könnte ja dann alle Abgeordneten derselben Meinung ebenfalls dazu reden.

Die Beratungen zu eventuellen Änderungen sind noch nicht abgeschlossen. Ich bin mir sicher, dass wenn es zu Veränderungen kommen sollte, diese nicht die grundsätzliche Möglichkeit der Rede eines einzelnen Abgeordneten massiv einschränken werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Marcus Weinberg