Frage an Marcus Weinberg bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Marcus Weinberg
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Frage von Michael G. •

Frage an Marcus Weinberg von Michael G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Weinberg,

vor zwei Wochen wurde in einem kleinen Artikel im Hamburger Abendblatt berichtet, dass EON ihr Gasleitungsnetz an eine australische Bank verkauft habe.
In dieser Woche vermeldeten die Nachrichten (NDR-INFO), dass die Beschwerde der Gas- und Stromleitungsbetreiber, wegen zu geringer Durchleitungsgebühren, vor Gericht positiv beschieden wurde und diese Gebühren erhöht werden durfen.
Zwei Fragen hätte ich dazu:
Ist es rechtmäßig das Gasleitungen die auf dem Gebiet der Bundesrepublik verlaufen und für die Versorgung der Bevölkerung gebaut wurden (aus welchen Mitteln) von einem Konzern veräußert werden? Sind die Gasleitungen juristisch wirklich Eigentum von EON oder nicht vielmehr der Bevölkerung unseres Landes?
Der Zusammenhang von VERKAUF und Erhöhung der Gebühren für die Duchleitung hegt den Verdacht auf illegale Absprachen.
Was ist ihre Ansicht über diese Dinge?

Es grüßt freundlich,
Michael Gesthüsen

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CDU

Sehr geehrter Herr Gesthüsen,

vielen Dank für Ihre Frage vom 09. Juni 2012 zu den Gasleitungen der Eon. Wie Sie sicherlich wissen, hatte Eon Ruhrgas im Jahr 2010 sein Gasleitungsnetz auf Druck der Europäischen Kommission vom Gashandel getrennt und in die eigenständige Tochter Open Grid Europe ausgegliedert. Diese Tochtergesellschaft wird nun verkauft, Käufer ist ein Konsortium um die australische Investmentbank Macquarie herum. Die EU-Kommission hatte Eon und RWE aus Wettbewerbsgründen zur Abgabe ihrer großen Strom- und Gasnetze aufgefordert, diesem wird EON nun nachgekommen. Ich denke, dies sollten Sie begrüßen, da dies nun zu einer Entmonopolisierung des Marktführers führt. Das Stromnetz der Eon wurde bereits 2009 verkauft. Nach Einschätzungen sowohl von Aktionärsschützern wie auch Energieexperten hat der Verkauf des Gasleitungsnetzes keine direkten Auswirkungen auf die Verbraucher.

Das Gasleitungsnetz gehört dem jeweiligen privatwirtschaftlichen Unternehmen. Im Gegensatz zu anderen Staaten verfolgen wir in der Bundesrepublik den Ansatz der Nicht-Staatlichkeit beispielsweise bei den Gas- und Stromleitungsnetzen. Bundeskartellamt und Bundeswirtschaftsministerium werden den Verkauf nichtsdestotrotz sorgfältig prüfen. Mit der im Dezember 2007 in Kraft getretenen Novelle des Kartellrechts werden die Kartellbehörden übrigens in die Lage versetzt, Missbräuche im Energiesektor leichter nachzuweisen und zu bekämpfen. Ein Beweis für die Schlagkräftigkeit des neuen Instruments ist das vom Bundeskartellamt im März 2009 gegen 35 regionale Gasunternehmen eingeleitete Verfahren wegen des Verdachts missbräuchlicher überhöhter Gaspreise für Haus- und Gewerbekunden.

Des Weiteren hat das Kabinett am 2. Mai 2012 beschlossen, beim Bundeskartellamt eine Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas einzurichten. Damit wird ein wichtiger Auftrag aus der Koalitionsvereinbarung und aus dem Energiesofortprogramm der Bundesregierung umgesetzt. Mit der Markttransparenzstelle stärken wir als Regierungsfraktionen den Wettbewerb auf den deutschen Großhandelsmärkten für Strom und Gas. Dies wird es dem Bundeskartellamt und der Bundesnetzagentur erleichtern, Verstöße gegen das Kartellrecht und energiespezifische Verbote aufzudecken und zu ahnden. Die Markttransparenzstelle wird damit dazu beitragen, das Vertrauen in das ordnungsgemäße Funktionieren dieser Märkte zu stärken. Insgesamt begrüße ich alle Maßnahmen, um den Wettbewerb in der Bundesrepublik zu fördern, denn davon profitiert letztendlich der Verbraucher.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Marcus Weinberg