Soll Kinder- u. Jugendhilfe das einzige SGB-Gebiet bleiben, das nicht vor Sozialgerichten, sondern vor Verwaltungsgerichten, in 2. Instanz höherschwellig mit Anwaltszwang gerichtlich ausgetragen wird?

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Frage von Felix H. •

Soll Kinder- u. Jugendhilfe das einzige SGB-Gebiet bleiben, das nicht vor Sozialgerichten, sondern vor Verwaltungsgerichten, in 2. Instanz höherschwellig mit Anwaltszwang gerichtlich ausgetragen wird?

Ist das richtig, dass das einzige Sozialgesetzbuch-Gebiet, das nicht vor Sozialgerichten, sondern vor Verwaltungsgerichten und in 2. Instanz höherschwellig mit Anwaltszwang gerichtlich ausgetragen wird, die Kinder- und Jugendhilfe ist? Ist das Kindeswohl f. den Staat zu teuer und jenseits von Sonntagsreden weniger prioritär, auch angesichts der seit 8 Jahren angekündigten und klein geredeten Großen Familienrechtsreform, sowie der Verweigerung, auch Ihrer Partei, sogar gegen die Nichtzulassungsbeschwerde in Familienrechtssachen?

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