Wie stehen Sie zur Abstimmung: Selbstbestimmung (Abtreibung) soll Menschenrecht werden?

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Marcus Weinberg
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Frage von Christine u. Franz K. •

Wie stehen Sie zur Abstimmung: Selbstbestimmung (Abtreibung) soll Menschenrecht werden?

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CDU

Sehr geehrte Frau Kaas,
Sehr geehrter Herr Kaas,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Das christliche Menschenbild verpflichtet uns zum Schutz des menschlichen Lebens. Deshalb bekennen wir uns als Union klar zum Schutz des ungeborenen Lebens. Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Haltung mehrfach bestätigt. Wir halten eine Änderung der Gesetzeslage derzeit nicht für erforderlich. Es gab damals mit den bestehenden Regelungen einen ausgewogenen gesellschaftspolitischen Konsens.

Schwangerschaftsabbrüche sind eine Extremsituation für schwangere Frauen – häufig in einer existenziellen Notlage. Frauen brauchen in einer solchen Situation neutrale, medizinisch und rechtlich qualitätsgesicherte Beratung. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz und der §219 StGB machen konkrete Vorgaben zu Durchführung, Inhalt und Zielsetzung der Schwangerschaftskonfliktberatung. Dazu gehört, dass die Beratung auch dem Schutz des ungeborenen Lebens dient und zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigen soll. Gleichzeitig soll sie die Frau nicht bevormunden und muss ergebnisoffen geführt werden. Die Anerkennung der Beratungsstellen und regelmäßige Überprüfung auf Basis der gesetzlichen Vorgaben wird durch die Länder durchgeführt.

Wir wollen zudem das Werbeverbot für Abtreibungen aufrechterhalten. Mit der Reform des § 219a StGB haben wir Rechtssicherheit im Interesse der Frauen geschaffen. Wir haben 2019 einen Kompromiss gefunden, der einerseits Werbung für Abtreibungen verbietet und andererseits eine neutrale Informationsmöglichkeit für schwangere Frauen bietet. Um die Versorgungslage für Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland weiterhin sicherzustellen. Werden wir uns dafür einsetzen, dass es überall in Deutschland ein ausreichendes Angebot an Praxen und ausreichend gut ausgebildete Ärztinnen und Ärzte gibt, die den medizinischen Eingriff durchführen können.

Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg