Frage an Maria Böhmer bezüglich Familie

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Maria Böhmer
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Frage von Martina K. •

Frage an Maria Böhmer von Martina K. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Dr. Böhmer,

sicher ist ihnen bekannt, dass die Kinderwunschbehandlung in Thüringen, Sachsen und auch unserm Nachbarland, dem Saarland, wieder zu 100% unterstützt wird. Leider in Rheinland_pfalz immer noch nicht.

Mein Mann und ich gehören zu einem der vielen ungewollt kinderlosen Paaren und es ist uns nicht möglich eine künstl. Befruchtung zu bezahlen, da 50% immer noch viel zu viel sind. Wenn man bedenkt, dass man bei einer erfolgreichen Schwangerschaft ja schliesslich auch Anschaffungen und ebenfalls Verantwortung dafür hat, das Kind dann zu ernähren. Dann auf einem Berg Schulden zu sitzen ist doch sicherlich nicht erstrebenswert.

Die demographische Entwicklung zeigt ebenfalls, dass unbedingt mehr Nachwuchs gebraucht wird.

Mir ist wohl bekannt, dass Bund und Länder stark verschuldet sind, dennoch ist mir unklar, wieso in ein so wichtiges Thema nichts investiert wird, es sogar aus dem Koalitionsvertrag schlichtweg gestrichen wurde???? Diese finanzielle Unterstützung gibt dem Land schließlich auch wieder Geld zurück!

Daher bitte ich sie, sich für dieses Thema zu engagieren und Menschen, die in unserer Lage sind zu unterstützen.

Vielen Dank

M.K.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau König,

Sie haben sich über www.abgeordnetenwatch.de mit der Bitte um Unterstützung für die Finanzierung von Kinderwunschbehandlungen durch das Land Rheinland-Pfalz an mich gewandt.

Sie schreiben, dass die Kinderwunschbehandlung im Saarland, in Sachsen und in Thüringen zu 100 Prozent unterstützt würde. Dies trifft insofern zu, als die Bundesländer Saarland, Sachsen und Thüringen bereits im Jahr 2008 im Bundesrat einen Antrag eingebracht hatten, in dem sie forderten, dass die Kosten der künstlichen Befruchtung wieder vollständig durch den Bund übernommen werden.

Aber nur in Sachsen - und seit jüngstem auch in Sachsen-Anhalt - wird kinderlosen Paaren ein finanzieller Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung gewährt. Da diese Entscheidung jeweils auf Landesebene getroffen wird, werde ich Ihr Anliegen an eine Kollegin im rheinland-pfälzischen Landtag weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Maria Böhmer