Frage an Maria Böhmer von Ali B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Böhmer,
unter http://parteigruendung.myblog.de/parteigruendung/art/172330232#CID_284705356 las ich heute ein interessantes Zitat aus der FAZ. Mich würde interessieren, welche Möglichkeiten Sie sehen, die darin angesprochenen, m.E. sinnvollen Maßnahmen (über die neuesten Bleiberechtsregelungen hinaus, die ohnehin nur Geduldete betreffen) auch bei uns umzusetzen.
Ich zitiere:
""... Das neue Einwanderungsgesetz sieht vor, einwanderungswillige Familienmitglieder zu verpflichten, sich in ihrer Heimat ausreichende Kenntnisse der französischen Sprache und der "Werte der Republik" bescheinigen zu lassen. Andernfalls könne der Familiennachzug nach Frankreich abgelehnt werden. … So soll das in Frankreich lebende Familienmitglied künftig nachweisen müssen, dass sein Einkommen ausreicht, die nachziehenden Familienmitglieder zu unterhalten. ... Damit soll künftig verhindert werden, dass sich ein Großteil des Familieneinkommens aus staatlichen Leistungen wie Kindergeldzahlungen zusammensetzt. …
Der neue "Aufnahme- und Integrationsvertrag für die Familie" verpflichtet Eltern, sich über ihre "Rechte und Pflichten als Eltern" zu informieren. Sie müssen sicherstellen, dass sie ihren Kindern eine "gute Eingliederung" in die französische Gesellschaft gewährleisten, unter anderem über die Förderung des französischen Sprachgebrauchs, aber auch die Akzeptanz der Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen. Bei Nichtbeachtung dieser Pflichten können die Leistungen suspendiert werden ..."
Mit freundlichen Grüßen
Ali Bektas-Kampmann