Frage an Maria Böhmer von Ingo H. bezüglich Recht
Sie fordern, dass im Fall von Beleidigungen Deutsche vs. Ausländer und Ausländer vs. Deutsche im Zweifelsfall die Polizei gerufen werden solle. In Berlin hat die Polizei derweil geprüft, ob man gegen die Gewalttäter mit Migrationshintergrund auch wegen Volksverhetzung ermitteln könne, wenn sie ihre Opfer als "Schweinefresser" oder "Scheiß Deutsche" titulieren. Das wurde verworfen. Erstens seien die Täter trotz Migrationshintergrund oft selbst Deutsche, zweitens regele das Strafgesetzbuch, dass Volksverhetzung vorliegt, wenn zum Hass gegen „Teile der Bevölkerung“ aufgestachelt wird. Deutsche, so die Juristen, seien aber kein „Teil“. (FAZ-online, 15.1.2007)
Meine Frage an Sie, ob eine Änderung des Volksverhetzungsparagrafen durchsetzbar wäre, um die Gleichheit vor dem Gesetz auch für Deutsche zu gewährleisten.