Frage an Maria Böhmer von Michael M. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Böhmer,
leider haben Sie die klare Frage von Frau Inge Kirsch vom 4.1.2008 nicht bzw. ausweichend beantwortet.
Ich frage Sie, bezugnehmend auf GG 3.3 und GG 1.3:
Wird ein Angriff durch Nichtdeutsche, bei dem die Opfer als "Scheiß Deutsche" beleidig werden, (leider müssen wir im Plural reden) zu den rassistischen Straftaten gezählt, oder kommt es bei der Klassifizierung darauf an wer wen angreift und rassistisch beleidigt?
Ich versichere Sie: Sehr viele Menschen in Deutschland sind brennend hieran interessiert, NICHT ZULETZT auch iranisch- und türkischstämmige Freunde und Bekannte von mir, die durch die rassistisch-deutschenfeindlichen Ausfälle einer MInderheit auch ihren verdient guten Ruf schwer beschädigt sehen.
Ich bitte mit Nachdruck um eine klare, befriedigende Antwort, mögl. so formuliert, daß der Antwortsatz nicht mit "Wir müssen / wir sollten ... " beginnt. Das wäre nicht zielführend.
Mit freundlichen Grüßen
Michael W. Matthes
Sehr geehrter Herr Matthes,
zunächst einmal zur rechtlichen Situation: Seit 2001 existiert ein Meldesystem "Politisch motivierte Kriminalität". Als politisch motivierte Tat gilt dabei jene, die sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet. Die Bewertung und Erfassung von solchen Straftaten wird durch die zuständigen Polizeibehörden und Landeskriminalämter vorgenommen. Täter nichtdeutscher Herkunft können davon ebenso erfaßt werden wie Deutsche. Beschimpfungen von Deutschen können strafrechtlich als Beleidigung gewertet werden - aber das ist Sache der zuständigen Behörden.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Böhmer