Frage an Maria Böhmer bezüglich Soziale Sicherung

Portrait von Maria Böhmer
Maria Böhmer
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Maria Böhmer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Wolfgang P. •

Frage an Maria Böhmer von Wolfgang P. bezüglich Soziale Sicherung

Warum wird die Rente zur Zeit nach 48 Beitragsjahren gekürzt.
Das neue Rentengesetz sieht nach 45 Beitragsjahren keine Kürzung vor.
Hier sehe ich eine Ungleichbehandlung unabhängig vom Lebensalter, sind 45 Beitragsjahre nach meiner Ansicht, gleich zu werten.

Portrait von Maria Böhmer
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Persinger,

für die von Ihnen geäußerte Kritik habe ich Verständnis. Lassen Sie mich kurz den Hintergrund der versicherungsmathematischen Abschläge in der gesetzlichen Rentenversicherung erläutern.

Mit der Rentenreform von 1992 wurde die derzeit geltende Abschlagszahlung eingeführt, um der durch die demografische Entwicklung wachsenden finanziellen Belastung in der gesetzlichen Rentenversicherung entgegenzuwirken. Die vorzeitige Verrentung, die sich damals nicht auf die Rentenzahlbeträge auswirkte, war und ist eine häufig genutzte Option. Indem der Rentenzahlbetrag um 0,3 Prozent für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns gekürzt wird, soll erwirkt werden, dass trotz längerer Rentenlaufzeit -- unter Berücksichtigung der für die Rentenversicherung entfallenden Beiträge -- das gleiche Rentenvolumen über eine längere Laufzeit ausgezahlt wird, so wie es bei Rentenbezug ab dem 65. Lebensjahr der Fall gewesen wäre. Dadurch geht ein früherer Rentenbezug einzelner Versicherter nicht zu Lasten der gesamten Versicherungsgemeinschaft.

Die neue Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren gilt im Übrigen erst ab dem 1. Januar 2012, da der Gesetzgeber diese Rente erst zu diesem Zeitpunkt eingeführt hat. Diese neue Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann dann ab Vollendung des 65. Lebensjahres beansprucht werden. Vor der Vollendung des 65. Lebensjahres kann diese Altersrente nicht -- auch nicht mit Rentenabschlägen -- bezogen werden.

Mir ist durchaus bewusst, dass diese Erläuterung nichts an Ihrer persönlichen Situation ändert. Trotzdem hoffe ich, dass ich Ihnen den Hintergrund dieser Regelung etwas verständlicher machen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Maria Böhmer