Wie schätzen Sie die Rechtmäßigkeit der SchAusnahmV in dem folgenden Einzelfall ein und sehen Sie hier einen Überarbeitungsbedarf bzw. würden diesen politisch anstoßen?

Portrait von Maria Flachsbarth
Maria Flachsbarth
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Maria Flachsbarth zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Jannik W. •

Wie schätzen Sie die Rechtmäßigkeit der SchAusnahmV in dem folgenden Einzelfall ein und sehen Sie hier einen Überarbeitungsbedarf bzw. würden diesen politisch anstoßen?

Sehr geehrte Frau Flachsbarth,
ich selbst hatte Covid19 in 03/2020, damals aufgrund begrenzter Laborkapazität ohne PCR Test.
1,5 Jahre später: 9 Tage nach der 1. Impfung ergab ein durchgeführter Labortest: >250 u/ml Antikörper (250 = Messgrenze) gegen das Spikeprotein + Antikörper gegen das Nucleocapsid (nur durch Infektion). Die Erstimpfung fungierte somit bereits als Boosterimpfung. Kombination aus Immunantwort+Nucleocapsid+Symptome belegen den zurückliegenden Infekt.
Genesene benötigen lt. STIKO nur eine Impfdosis, eigentlich unabhängig vom Infektionszeitpunkt (Anm. SchAusnahmV ist mit Genesenendefinition max. 6 Monate hier ungenau); die Antikörperspiegel sind bei Genesenen bereits nach einer Impfung extrem hoch, sonst nach 1. Impfung eher ~0,8 - 20 u/ml.
Ohne medizinisch "nutzlose" Zweitimpfung erwarten mich nun erhebliche Grundrechtseinschränkungen, da ich rechtlich mit 1. Impfung ohne alten PCR Test als nicht geimpft gelte, obwohl ich bereits medizinisch voll immunisiert bin.

Portrait von Maria Flachsbarth
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Werbar,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. September 2021, in der Sie mich um Stellungnahme zu der Frage bitten, ob die im Blut vorhandene Menge Antikörper gegen Corona  zur Grundlage für die Klassifizierung als immunisiert zu machen.

Bundesgesundheitsminister Spahn setzt sich aktuell dafür ein, dass der Antikörpertest aufgewertet werden soll. Danach soll es künftig – wie von Ihnen gefordert – tatsächlich ausreichend sein, dass man nach einem Antikörper-Nachweis nur noch eine Impfung erhält. Diese Diskussion ist allerdings noch nicht abgeschlossen: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird diese eng begleiten und ich hoffe, dass wir zügige Erkenntnisse aus den aktuell laufenden Studien erhalten werden. Sofern die Studien zu dem Ergebnis kommen, dass ein Antikörpertest gute Anhaltspunkte für den Grad der Immunisierung liefern, halte ich dies für einen gangbaren Weg.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Flachsbarth