Frage an Maria Klein-Schmeink bezüglich Energie

Maria Klein-Schmeink
Maria Klein-Schmeink
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Sven C. •

Frage an Maria Klein-Schmeink von Sven C. bezüglich Energie

Sehr geehrte Frau Klein-Schmeink,

wie ich erfahren habe, führt die aktuelle Gesetzeslage dazu, dass ab dem 1.1.2021 alte PV Anlagen vor dem Aus stehen, nicht aus technischen Gründen sondern lediglich aus rechtlichen. Unabhängig von der politischen Richtung* kann dies aus meiner Sicht nicht im Interesse unseres Landes und der Zukunft unserer Kinder. Mich würde deshalb sehr interessieren, was sie konkret unternehmen werden und wie sie im Bundestag stimmen werden um die EEG-Novelle zu ändern, damit unsere PV-Anlagen auch ab Januar 2021 noch weiterbetrieben werden können und ihren Beitrag zu Klimaschutz und Energiewende leisten.

Mit freundlichen Grüßen aus Münster,
Sven Corsmeier

Maria Klein-Schmeink
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Corsmeier,

es ist richtig, ab dem 1.1.2021 endet für die ersten Anlagen der Förderzeitraum durch das EEG. Damit haben sie zunächst einmal keine Möglichkeit mehr, ihren Strom wie gewohnt ins Netz einzuspeisen, auch wenn die Anlagen voll funktionstüchtig sind.

Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir zu diesem Thema - das auch Wind- und Bioenergieanlagen betrifft - bereits im Frühjahr diesen Jahres ein Fachgespräch mit Expert*innen gemacht und selbst als erste Fraktion einen Antrag im Bundestag vorgelegt, der Vorschläge für diese Pionieranlagen der Energiewende macht. Für die kleine PV sollte dabei der Einfachheit halber der Marktwert des Stroms unkompliziert an die Anlagenbesitzer*innen weitergegeben werden, die Netzbetreiber übernehmen dann den Verkauf und speisen die Erlöse für den Strom wieder zurück. Die Bundesregierung hat sich nun zumindest teilweise unserem Vorschlag angeschlossen und schafft eine neue Altanlagenvergütung, in die alle Pionieranlagen nach Auslaufen ihrer EEG-Zeit automatisch fallen.

Leider zieht die Bundesregierung einerseits noch einmal etwas vom Marktwert des Stromes ab, bevor er an die Solaranlagenbesitzer*innen geht, außerdem erschwert sie die Nutzung der Stroms vom eigenen Dach im Selbstverbrauch durch Anforderungen an komplexe Zählerinstallationen. Wir hingegen möchten, dass der Eigenverbrauch von Solaranlagen bis zu einer Größe von 30 kilowatt von Umlagen befreit wird, diese Möglichkeit hat die Europäische Union explizit auch so vorgesehen.

Entsprechende Regeln müsste die Bundesregierung jetzt in der EEG Novelle umsetzen; verweigert dies aber. Wir werden dennoch für die Bürgerenergie streiten und können dem Gesetz in seiner jetzigen Form nicht zustimmen.

Ich darf Ihnen hier unseren Vorschlag als Grüne aus dem Sommer mit einer unkomplizierten Lösung für die besonders bedrohten kleinen Solaranlagen beilegen: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/191/1919140.pdf

Als grüne Fraktion bringen wir kontinuierlich Vorschläge für den schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien, nicht nur anlässlich der EEG-Novelle - obwohl wir natürlich auch diese intensiv begleiten werden. Sie weisen zurecht auf die Zukunft unserer Kinder hin. Unsere letzten Anträge aus dem Bereich Erneuerbare Energien finden Sie hier

* zum Thema Solar https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/096/1909698.pdf

* zu Wind an Land https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/151/1915123.pdf

* zu über 20 Jahre alten Anlagen https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/191/1919140.pdf

* zu Offshore Windanlagen: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/205/1920588.pdf

Für Rückfragen stehen meine Kolleg*innen und ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Klein-Schmeink

i.A. Raphaela Blümer
(wiss. Mitarbeiterin Wahlkreisbüro)

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