Der G-BA hat den gesetzlichen Auftrag erhalten, in einer neuen Richtlinie Regelungen für Long-Covid zu beschließen. Wie kann sichergestellt werden, dass dort ME/CFS zwingend mitberücksichtigt wird?

Maria Klein-Schmeink
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Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Stefan A. •

Der G-BA hat den gesetzlichen Auftrag erhalten, in einer neuen Richtlinie Regelungen für Long-Covid zu beschließen. Wie kann sichergestellt werden, dass dort ME/CFS zwingend mitberücksichtigt wird?

Die Grünen argumentieren derzeit oft bezüglich der Verbesserung der Versorgungslage bei ME/CFS, dass der Gemeinsame Bundesausschuss, der die inhaltlichen Vorgaben der gesundheitlichen Versorgung macht, per Gesetz beauftragt wurde. Er soll bis Ende 2023 eine Richtlinie erarbeiten für die interdisziplinäre und standardisierte Diagnostik von Long-Covid und ähnliche Krankheitsbilder wie etwa ME/CFS. Bei genauerem lesen des Auftrages fällt aber auf, dass der G-BA lediglich bezüglich ähnlichen Krankheitsbildern erweitern kann, nicht muss! ME/CFS wurde nicht ausdrücklich genannt. Dies scheint ein Konstruktionsfehler zu sein und birgt die Gefahr, dass der G-BA zu ME/CFS einfach (überraschend) nichts aussagt, da er ja nicht musste. Wie kann noch sichergestellt oder nachgebessert werden, dass der G-BA tatsächlich ME/CFS angemessen mitberücksichtigt? Eine Nichtberücksichtigung von ME/CFS durch den G-BA wäre für die vielen Erkrankten, laut KBV aktuell über 500.000 Personen in Deutschland, fatal.

Maria Klein-Schmeink
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr A.,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die angemessene Versorgung von Menschen, die von Long-COVID und  durch ME/CFS betroffen sind ist uns sehr wichtig. Zu diesem Thema hat die Ampelkoalition bereits entscheidende Maßnahmen ergriffen. 

 

Wir wissen, wie sehr die Krankheitsbilder die Betroffenen und ihre Angehörigen in der Lebensqualität beeinträchtigen und welche schweren gesundheitlichen und zum Teil auch sozialen Folgen damit einhergehen. Die Auswirkungen postviraler Erkrankungen stellen eine enorme Herausforderung für die gesamte Gesellschaft dar und die Zahl der Betroffenen wächst.

 

Zur Forschungsförderung sind Haushaltsmittel in Höhe von 16,5 Millionen Euro für 2022 und 2023 bewilligt und werden bereits bewirtschaftet. So wird mit der Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen einer klinischen Studie an der Charité – Universitätsmedizin Berlin aktuell die Wirksamkeit von drei Gruppen von bereits bekannten Medikamenten für die Behandlung von Patient*innen mit Long-COVID und Chronischem Fatigue Syndrom erforscht. Dies ist sehr wichtig, um potenzielle Behandlungsmöglichkeiten auf verschiedene Wirkstoffe auszuweiten. Gleichzeitig gibt es auch eine geplante Studie in Erlangen mit dem Medikament BC 007, das bislang in einigen wenigen Heilversuchen bei Long-COVID-Patient*innen erfolgreich getestet wurde.

 

Der Begriff Long-COVID behandelt die Gesamtheit der Langzeitfolgen, die durch eine COVID-19-Infektion ausgelöst wurden. Dazu zählt unter anderem auch ME/CFS. Auf Basis der Formulierung des §92 Abs. 6c SGB V erwarten wir vom G-BA, dass ME/CFS im Rahmen der erarbeiteten Richtlinien berücksichtigt werden. Infolgedessen soll sich dann die Versorgungssituation für die Versicherten maßgeblich verbessern. Mit Perspektive auf den nächsten Bundeshaushalt werden wir dafür kämpfen, Versorgungsforschung möglich zu machen – und das ressortübergreifend in der Zusammenarbeit mit dem BMG und dem BMBF. Wir wollen künftig Versorgungslücken zielgenau erkennen um in der Folge auf deren Schließung hinzuwirken.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Maria Klein-Schmeink

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