Frage an Maria Michalk bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Maria Michalk
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Frage an Maria Michalk von Frank N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werte Frau Maria Michalk

Ich habe eigentlich drei wichtige Fragen.
1.Es geht um den Mindestlohn
Warum nimmt man nicht das bewährte Lohnsystem der DDR zu rate und nimmt diese als Grundlage desmindestlohn oder von mir aus Lohnuntergrenze. Wie Ihnen bekannt ist gab es flächendeckend 8 Lohngruppen. Die Lohngruppen waren so aufgegliedert das für jeden Arbeiter der passende Lohn gezahlt werden konnte und musste. Die Stundenlöhne waren auch branchenbezogen (FDGB zu gehörig) unterschiedlich. den damaligen Stundenlohn ist ja für die heutige Zeit nicht mehr relevant. Könnten Sie sich vorstellen, dieses system in der BRD einzuführen?
2. Das aktuelle Thema Ex Bundespräsident Wulff
Meine Frage an Sie warum wird entgegen der Meinung des Volkes entschieden (86% sagen nein). Ich weiß die Bezüge werden durch das Bundespräsidialamt fest gelegt, aber wer sind diese Leute, welcher Partei gehören sie an.
3. Recht und Gerechtigkeit
Ist es nicht an der Zeit das Wort und den Begriff Recht mit den Begriff GERECHTIGKEIT zu ergänzen? Es gibt in diesen rechtstaat mindestens drei "Rechte" ein recht für die Armen, ein recht für die reichen und ein Recht für die hohen Politiker. Beispiele für diese behauptung kann man fast jeden tag aus den Medien entnehmen. Ist es nicht langsam an der Zeit sich darüber Gedanken zu machen.
Ich würde mich freuen von Ihnen eine ausführliche Antwort zu bekommen

Vielen Dank
Frank Neumann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Neumann,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 2. März 2012.

Gern möchte ich im Folgenden Ihre Fragen beantworten:

zu 1.)
Das von Ihnen beschriebene System der Lohnfindung in der DDR war geprägt durch das planwirtschaftliche Staatswirtschaftssystem. Die Löhne wurden ohne Verhandlungen der Tarifparteien durch die staatliche Plankommission festgelegt. In der sozialen Marktwirtschaft gehört die gerechte Entlohnung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Kernbereich. Bei der Festlegung von Lohnuntergrenzen und Mindestlöhnen ist es entscheidend, dass sie nicht durch den Staat vorgegeben werden, sondern in freien Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt werden und erst auf gemeinsamen Antrag von Gewerkschaften und Arbeitgebern durch die Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklärt werden. Eine staatliche Lohnfestsetzung würde die Arbeit der Tarifpartner schwächen. Zudem wollen wir auch für Bereiche ohne Tarifbindung eine Lösung finden.

zu 2.)
Der Ehrensold für den Bundespräsidenten a.D. ergibt sich aus dem Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (BPräsRuhebezG). Administrativ ausgeführt wird das Gesetz durch die Beamten des Bundespräsidialamtes.

zu 3.)
Den von Ihnen wiedergegebenen Eindruck eines separaten Rechts für einzelne gesellschaftliche Gruppen kann ich nicht bestätigen. Es wird öffentlich der Eindruck erweckt, dass bei herausgehobenen Persönlichkeiten spezifische Fragen ohne gesetzliche Grundlage geregelt würden. Dies ist nicht der Fall. Vor dem Gesetz sind alle gleich. Dieser Grundsatz gilt weiterhin. Gerechtigkeit ist aus meiner Sicht das Streben nach Ausgleich in einer Gesellschaft. Deshalb haben wir in Deutschland auch nicht eine Marktwirtschaft in Reinkultur, sondern ergänzen sie um die wichtige soziale Komponente. An diesem Prinzip halten wir fest.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Michalk