Frage an Mark Helfrich bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Mark Helfrich
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Frage von Oliver M. •

Frage an Mark Helfrich von Oliver M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Helfrich,
seit einiger Zeit geht ein sehr bürgerfeindliches Gespenst durch dieses Land! Es vernichtet systematisch die Organisationen, die sich (friedlich!) für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger einsetzen.
change.org soll das nächste Opfer werden!
Hier ein Auszug aus einer Mail, die mich am 26.01.2020 errechte: "... kürzlich haben wir erfahren, dass Change.org Deutschland zu den Top 5 der "gefährlichsten NGOs für Unternehmen" zählt. In einem PR-Report werden Firmen vor einer starken Zivilgesellschaft gewarnt. Gerade Organisationen mit einer großen Reichweite in den Sozialen Medien seien "brandgefährlich". Dazu gehören wir, dazu gehört auch die Kampagnenorganisation Campact." - Herr Helfrich, als GEWÄHLTER Abgeordneter vertreten Sie auch meine Interessen! Ich bin sehr (!) für den Erhalt entsprechender Kampagnenorganisationen!
Sie doch auch, oder?
Unterstützen Sie, bitte, auch den Erhalt der Organisation change.org, bevor Ihnen der unliebsame politische Gegner diese Arbeit abnimmt ...

Mir freundlichem Gruß aus Wacken

O. M.

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Sehr geehrter Herr M.,

zu Ihrer Nachricht möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:

Zutreffend ist, dass in den vergangenen Monaten mehreren bekannten Vereinen die Gemeinnützigkeit aberkannt worden ist, so z.B. den Globalisierungskritikern von Attac oder auch der Kampagnenplattform Campact.

Diese Entscheidungen sind durch die zuständigen Finanzämter getroffen worden und im Fall von Attac durch den Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt worden. Der BFH hat dem Netzwerk Attac wegen „tagespolitischem Aktivismus“ die Gemeinnützigkeit aberkannt.

Attac versuche, die politische Meinung zu beeinflussen, heißt es in dem Urteil des höchsten deutschen Finanzgerichts. Die Kampagnen seien daher keine gemeinnützige politische Bildungsarbeit und nach dem Steuerrecht nicht gemeinnützig.

Der BFH verweist in der Entscheidung auf die Abgabenordnung, in der insgesamt 25 gemeinnützige Tätigkeitsbereiche festgelegt sind. Dazu zählen unter anderem Sport, Umweltschutz, Wohlfahrt und Volksbildung, nicht aber Tagespolitik.

https://dejure.org/gesetze/AO/52.html

Auch Parteien sind im Steuerrecht übrigens nicht gemeinnützig.

Der BFH wies in seinem Urteil zudem darauf hin, dass es nicht um die politischen Inhalte von Attac gehe, sondern um die Grundsatzfrage, ob eine "allgemeinpolitische Tätigkeit" mit der Gemeinnützigkeit vereinbar ist.

Das Urteil bedeutet auch nicht, dass gemeinnützige Organisationen wie etwa Umweltverbände überhaupt nicht politisch aktiv sein dürfen. Im Vordergrund müsse aber der gemeinnützige Zweck stehen, nicht politische Kampagnen.

Meiner Meinung nach gebietet es der Respekt vor der Gewaltenteilung, ein Urteil eines obersten Gerichthof des Bundes nicht als „sehr bürgerfeindlichen Gespenst“ zu bezeichnen.

Sowohl die Kampagnenplattformen Attac, Compac als auch change.org können ihre Arbeit weiterhin ausüben, nur ohne das Steuerprivileg der Gemeinnützigkeit.

Im Übrigen gehe ich davon aus, dass die genannten Kampagnenplattformen eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht anstreben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Mark Helfrich

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