Herr Helfrich, ich finde in den Unterlagen Ihrer Partei nichts zu dem Thema Begrenzung des Bundestages auf zB 598 Abgeordnete. Macht bei 299 Wahlkreise durchaus Sinn. Wie stehen Sie dazu? Danke

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Mark Helfrich
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Frage von Wo T. •

Herr Helfrich, ich finde in den Unterlagen Ihrer Partei nichts zu dem Thema Begrenzung des Bundestages auf zB 598 Abgeordnete. Macht bei 299 Wahlkreise durchaus Sinn. Wie stehen Sie dazu? Danke

Auch sollten die Ausgleichs- und Überhangmandate entfallen. Wer soll das heute und in Zukunft bezahlen?

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Sehr geehrter Herr Tiedemann,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wie Sie sicher wissen, hat sich der Deutsche Bundestag im Herbst letzten Jahres auf eine Reform des Wahlrechts geeinigt.

Die Reform setzt an drei Stellschrauben an:

• die Anzahl der Wahlkreise wird von derzeit 299 auf 280 reduziert,
• Überhangmandate werden künftig teilweise mit Listenmandaten in anderen Ländern verrechnet und
• bis zu drei Überhangmandate werden ausgleichslos bleiben.

Diese Maßnahmen zusammen führen dazu, dass ein weiteres Anwachsen der Größe des Deutschen Bundestages verhindert werden kann. Danach wären mit dem Wahlergebnis von 2017 sechzig Abgeordnete weniger, also statt 709 nur 649 Abgeordnete im Deutschen Bundestag vertreten.

Die Wahlreform wird in zwei Stufen vollzogen.

Die erste Stufe greift schon für die anstehende Bundestagswahl im September.
Hier bleibt es bei der Zahl von 299 Wahlkreisen. Überhangmandate, die entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate bekommt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, sollen mit Listenplätzen der Partei in anderen Ländern teilweise verrechnet werden. Eine länderübergreifende Kompensation könnte allerdings im Extremfall dazu führen, dass einer Landesliste nur sehr wenige oder keine Sitze zugeteilt werden und die Zweitstimmen für diese Landesliste ohne den föderal angemessenen Erfolg bleiben. Deshalb wird den einzelnen Landeslisten die Hälfte der Listenmandate garantiert, die andere Hälfte steht zur Anrechnung von Direktmandaten in anderen Ländern zur Verfügung. Zusätzlich soll künftig ein Ausgleich von Überhangmandaten erst nach dem dritten Überhangmandat erfolgen. Bis zu drei unausgeglichene Überhangmandate sind danach zulässig.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion war bereit, eine Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise bereits für die kommende Bundestagswahl 2021 umzusetzen, um die Größe des nächsten Deutschen Bundestages wirksam zu begrenzen. Dem hätten weder rechtliche noch praktische Gründe entgegengestanden, wie Staatsrechtslehrer und der Bundeswahlleiter bestätigt haben, allerdings scheiterte dies am Willen unseres Koalitionspartners.
Der Kompromiss sieht nun vor, dass die Reduzierung der Wahlkreise (zweite Stufe) erst zur übernächsten Bundestagswahl (2025) erfolgt.
Der Unionsfraktion ist die Entscheidung für eine Wahlkreisreduzierung nicht leichtgefallen. Für uns sind die Direktmandate in den Wahlkreisen Garant für Bürgernähe. Unsere überwiegend direkt gewählten Bundestagsabgeordneten sind wie ich fest vor Ort verankert. Und Fakt ist: Größere Wahlkreise erschweren den Austausch vor Ort mit den Bürgerinnen und Bürgern.

Die Opposition (FDP, Grüne, Linke) hat beim Bundesverfassungsgericht sowohl einen Antrag auf einstweilige Anordnung, als auch auf eine Entscheidung in der Hauptsache gestellt. Am kommenden Freitag soll es eine Entscheidung zum Eilantrag durch das Bundesverfassungsgericht geben.

Unabhängig von der politischen Gemengelage: Es gibt kein gutes Bild ab, dass die Zahl der Abgeordneten immer weiter wächst. Ich habe daher für die Reform des Wahlrechts gestimmt und halte diese für unumgänglich.

Mit freundlichen Grüßen

Mark Helfrich

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