Frage an Markus Blume bezüglich Staat und Verwaltung

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Markus Blume
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Frage von Sebastian W. •

Frage an Markus Blume von Sebastian W. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Blume,

mit großem Interesse habe ich Ihre Aussagen im Kandidaten-Check gelesen. Mir ist klar, dass über diesen Kanal nicht alle politischen Standpunkte im Detail beleuchtet werden können. Da ich es aber genau wissen möchte, frage ich nach.

Sie befürworten eine Übertragung von Kompetenzen von der EU an den Freistaat Bayern mit folgender Begründung:
"Deregulierung und Subsidiarität sind wichtige Grundprinzipien für ein modernes Staatswesen. Jede Ebene sollte dabei das regeln, was dort am besten zu regeln ist. Die Prüfung von Zuständigkeiten und ggf. Kompetenzübertragungen ist deshalb eine wichtige Aufgabe, gerade im Verhältnis zur EU."

Folgende Fragen dazu:
- Welche Kompetenzen sollten Ihrer Meinung nach von der EU auf den Freistaat übertragen werden; und warum?
- Sollten andere deutsche Bundesländer dann die gleichen Kompetenzen erhalten?
- Wie verhält es sich mit anderen EU-Mitgliedsstaaten, die nicht föderalistisch organisiert sind?
- Steht nicht zu befürchten, dass die Kompetenzregelungen des Grundgesetzes ausgehöhlt werden, wenn die EU Kompetenzen, die sie von der BRD erhalten hat, nun an Bundesländer weitergibt?

Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Antworten und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Welke

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CSU

Sehr geehrter Herr Welke,

vielen Dank für Ihre Fragen. In Zeiten der Globalisierung und voranschreitenden Europäisierung ist die von Ihnen angesprochene Thematik von großer Wichtigkeit. Wie Sie meiner Äußerung richtig entnommen haben, bin ich ein starker Befürworter eines Europas der Regionen. Europäische Kompetenzübertragung darf keine Einbahnstraße sein - und muss vor allem nicht für alle Ewigkeiten zementiert bleiben.

Nehmen wir das aktuelle Beispiel einer ursprünglich angedachten Liberalisierung der europaweiten Wasserversorgung: Diese Pläne sind ein klarer Eingriff in die Entscheidungsfreiheit kommunaler Selbstverwaltung, die sich bei uns bewährt hat. Umgekehrt bin ich auch davon überzeugt, dass es Themenfelder gibt, bei der eine Übertragung von Kompetenzen nach Europa durchaus sinnvoll wäre, zum Beispiel bei der Harmonisierung von Steuersätzen für "digitale" Produkte oder generell hinsichtlich der Rahmenbedingungen für die Digitalwirtschaft.

Um sicherzustellen, dass im Sinne der Subsidiarität jede Ebene für das zuständig ist, was dort am besten zu regeln ist, erscheint mir es sinnvoll, die Frage von Zuständigkeiten auch gezielt einer Überprüfung zuzuführen. Sofern es sich um eine Rückverlagerung von Zuständigkeiten handelt, wäre dafür ja zunächst Voraussetzung, dass sie von der EU wieder an die Mitgliedstaaten gingen. Je nach innerer Verfassung des einzelnen Staates könnte die Kompetenz dann auf Bundesebene verbleiben oder (dort, wo vorhanden) auf nachgeordnete Gebietskörperschaften übergehen.

Die Gefahr einer Aushöhlung der föderalen wie bundesstaatlichen Ordnung sehe ich nicht, zumal das Grundgesetz u.a. mit Art. 23 GG klare Vorgaben macht.

Beste Grüße
Markus Blume

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