Wie wollen Sie die Einhaltung bestehender Gesetze garantieren, wenn die EU genverändertes Saatgut ohne Kennzeichnug zulässt?

Portrait von Markus Ferber
Markus Ferber
CSU
100 %
111 / 111 Fragen beantwortet
Frage von Martin K. •

Wie wollen Sie die Einhaltung bestehender Gesetze garantieren, wenn die EU genverändertes Saatgut ohne Kennzeichnug zulässt?

Im Bayerischen Naturschutzgesetz steht in Art. 11b: "Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist in Bayern verboten."

Laut EU ÖKO-Verodnung ist der Anbau Genveränderter Pflanzen im Bio-Landbau nicht gestattet

Portrait von Markus Ferber
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich nehme an, Sie zielen mit Ihrer Frage auf die Abstimmung im Europäischen Parlament zur Novelle der EU-Saatgutverordnung.

Ich habe mir die Entscheidung zu diesem Thema persönlich nicht leicht gemacht und mich im Vorfeld mit vielen Experten ausgetauscht und unterschiedliche Perspektiven eingeholt. Es war mir wichtig, mich zu diesem kontroversen Thema im Vorfeld der Abstimmung breit zu informieren.

Aus meiner Sicht gab es durchaus Gründe, die für den Vorschlag gesprochen hätten. Das Europäische Parlament hat auch viele Bedenken, die in der politischen Debatte geäußert wurden, aufgenommen: zum Beispiel wird das Saatgut gekennzeichnet und der Biosektor wird auf eigenen Wunsch von der neuen Technik ausgenommen. Auch wurde ein vollständiges Verbot von Patenten auf jegliche NGT-Pflanzen, jegliches Pflanzenmaterial und Teile davon sowie auf genetische Informationen und die darin enthaltenen Verfahrensmerkmale beschlossen.

Ausgenommen von den strengen Kennzeichnungspflichten für genetische modifizierte Organismen ist nur das Saatgut solcher Pflanzen, deren genetische Änderungen als vergleichbar mit natürlichen oder durch traditionelle Züchtung erzeugten Variationen angesehen werden können. Deswegen sehe ich hier auch keinen grundsätzlichen Widerspruch zur EU ÖKO-Verodnung oder dem Bayerischen Naturschutzgesetz.

Alles in allem, sind dies substantielle Verbesserungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag und dem ursprünglichen Entwurf der Berichterstatterin.

Nichtsdestoweniger bleiben an anderen Stellen grundsätzliche Bedenken, die sich auch in zahlreichen Zuschriften, die mich erreicht haben, gezeigt haben. Deswegen haben wir als CSU-Europagruppe in der politischen Gesamtabwägung entschieden dem Gesetzesvorschlag nicht zuzustimmen. Dieser Linie sind auch fast alle CSU-Europaabgeordneten gefolgt.

Die Mehrheit im Europäischen Parlament hat am Ende anders entschieden und das gilt es in einem demokratischen System zu akzeptieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Markus Ferber, MdEP

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Markus Ferber
Markus Ferber
CSU