Frage an Markus Klaer bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Markus Klaer
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Frage von Hans-Peter F. •

Frage an Markus Klaer von Hans-Peter F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Klaer,
auf Ihrer Internetseite steht in der heute (25.08.) von mir gelesenen Fassung zum Thema "Migration": "Zuwanderung muss aktiv gestaltet werden, durch Auswahl der Zuwanderer" und "Ich setze mich daher ein für: Eine Beschränkung auf die Zuwanderer, die Kompetenzen für freie Stellen der Wirtschaft mitbringen, die nicht durch Bürger aus Deutschland besetzt werden können." Dies bedeutet, dass Sie ein Asylrecht beispielsweise für politisch Verfolgte ablehnen bzw. abschaffen wollen (obwohl Deutschland bereits jetzt eine der niedrigsten Anerkennungsquoten Europas hat und von der UN deshalb gerügt wurde) und Zuwanderung nur als Mittel zur Stärkung der eigenen Wirtschaft sehen. Eine sehr christliche Haltung. Weiter schreiben Sie: "Grundlage dafür muss das Bekenntnis des Zuwanderers zu den Werten des Grundgesetzes und dessen christlich-humanistischen Wurzeln sein" und "Auch muss Zuwanderung das klare Bekenntnis zu den Werten des Zuwanderungslandes, also hier zum Grundgesetz, bedeuten." In Artikel 16a des Grundgesetzes heißt es nun aber dummerweise: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Daher meine Frage an Sie: fordern Sie von den Zuwanderern ein Bekenntnis zum Grundgesetz, während Sie selbst dieses nicht anerkennen, oder ist Ihnen der Inhalt des Grundgesetzes gar nicht bekannt?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Fischer

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CDU

Sehr geehrter Herr Fischer,
mir ist unser Grundgesetz sehr wohl bekannt. Daher stelle ich Artikel 16 des Grundgesetzes keinesfalls in Frage. Ich stehe voll und ganz auf dem Boden unserer Verfassung mit den dort verbrieften Menschen- und Bürgerrechten. Dieses erwarte ich auch von jedem Bürger, der in Deutschland lebt, unabhängig ob er deutscher oder nicht deutscher Herkunft ist. Kein Mensch darf sich in Deutschland außerhalb des Grundgesetztes und von Recht und Gesetz bewegen (Handlungsfreiheit und Freiheit der Person Art. 2 sowie Gleichheit vor dem Gesetz Art. 3 GG)!

Gerade aufgrund unser deutschen Geschichte ist das Grundrecht auf Asyl für politische Verfolgte ein substantieller Wert unserer Verfassung. Asyl ist n. m. E. die Gewährung des Schutzes der Würde und der körperlichen Unversehrheit der betroffenen Person, der solange gewährt wird, wie es den Grund für diesen Schutzstatus in seinem Heimatland gibt. Hiermit nicht verbunden ist der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft. Der Grund des Asyls kann zu einem lebenslangem Aufenthalt in Deutschland führen, kann aber bei einer Änderung der politischen Situation in der Heimat wieder enden. Während des Aufenthalts in Deutschland muss der Asylberechtigte aber natürliche die deutschen Gesetze beachten.

Auch setzte ich mich ein für eine Beschleunigung des Asylverfahren. Mit der Anerkennung des Asyls sollte nach meiner persönlichen Meinung auch automatisch eine unbefristete Arbeitserlaubnis erteilt werden.

Vor allem gibt es aber einen Einwanderungsdruck außerhalb des Asyls auf Deutschland. Mit der Einwanderung nach Deutschland ist das Ziel des Einwanderes verbunden, hier dauerhaft zu leben und die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben. Hier sollte das Einwanderungsland Deutschland genauso wie klassische Einwanderungsländer, wie z.B. die USA, Kanada oder Australien, durch klare Vorgaben und Selektion deutlich machen, wen Deutschland aufnehmen möchte. So müssen Sie in Kanada zur Einwanderung bereits ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis nachweisen, ein gewisses Vermögen mitbringen und dürfen nicht chronisch krank sein.

Darüber hinaus gibt es nach meiner Auffassung die vorübergehende Zuwanderung, um hier z.B. zu studieren oder zu arbeiten, aus der sich sehr wohl auch das Ziel des Zuwanderers entwickeln kann, dauerhaft in Deutschland zu leben.

Solange wir noch eine derartige hohe Zahl von Arbeitslosen haben, ist für mich selbstverständlich, das freie Arbeitsplätze mit in Deutschland lebenden Bürgern besetzt werden, es sei denn, das der potentielle Arbeitgeber nachweisen kann, dass er sich eine gewisse Zeitlang vergebens bemüht hat, einen geeigneten "Inländer" zu finden.

In vielen Branchen droht uns in den nächsten Jahren ein Facharbeitermangel, nicht zuletzt wegen des demographischen Wandels. Ich setze mich daher auch dafür ein, das die Arbeitsagentur mit den betroffenen Firmen einen Qualifizierungspakt schließt und gemeinsam mit dem betroffenen Unternehmen gezielt Arbeitslose auf den Bedarf hin qualifiziert.

Langfristig wird Deutschland nur mit einer gezielten Einwanderungspolitik diesen Bedarf abdecken können.Aber Einwanderung in die sozialen Sicherungssysteme können wir uns nicht leisten!Dies bedeutet in jedem Fall, dass der Einwanderer glaubhaft machen muss, dass er, zumindestens für einen überschaubaren Zeitraum, selbst für seinen Lebensunterhalt in Deutschland sorgen kann.

Um Ihre Frage nochmal ganz konkret zu beantworten: es kann einem politischen Verfolgten, der nicht das Grundgesetz akzeptiert, sehr wohl Asyl gewährt werden, ich würde ihm / ihr aber niemals die deutsche Staatsbürgerschaft oder einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zuerkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Klaer