Frage an Markus Pieper bezüglich Familie

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Markus Pieper
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Frage von Jörg P. •

Frage an Markus Pieper von Jörg P. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Pieper,

einem Artikel in den Westfälischen Nachrichten habe ich entnommen, dass Sie sich zum Thema Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebenspartner wie folgt geäußert haben: „Kinder haben gottgegebenes Recht auf Vater und Mutter. Niemand ein Recht auf Kinder.“

Dazu habe ich folgende Fragen an Sie:

Wie habe ich Ihre Äußerung und den Bezug zu Gott in einer verfasssungsrechtlichen Frage inbesondere vor dem Hintergrund von Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 136 Abs. 2 und Art. 137 WRV zu verstehen?

Hat die durch das Grundgesetz vorgenommene Trennung von Staat und Religion sowie die negative Bekenntnisfreiheit nach Ihrer Auffassung für die Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Partner für Sie keine Bedeutung?

Trifft Ihre Äußerung demzufolge auch auf alle Kinder zu, die nicht an Gott glauben und kein Mitglied einer Religionsgemeinschaft sind?

Wie ist diese Haltung mit dem Grundsatz vereinbar, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und niemand wegen seines Geschlechtes benachteiligt werden darf?

Wie gedenken Sie vor diesem Hintergrund, den bereits mehrfach deutlich zum Ausdruck gekommenen verfassungsrechtlichen Anforderungen durch das Bundesverfassungsgericht gerecht zu werden?

Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich bereits im Voraus und verbleibe

Mit freundlichem Gruß
Jörg Pösse

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Sehr geehrter Herr Pösse,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Familie. Da mich vor dem Hintergrund meiner Äußerungen zum Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Partnerschaften viele Anfragen erreichten, hat sich die Antwort verzögert. Ich bitte dafür um Verständnis.

Ihre Fragen sind – wie leider oft bei diesem Thema – lediglich formaljuristisch gestellt. Wenn Sie mögen, können Sie „gottgegeben“ auch gegen das Synonym „naturgegeben“ ersetzen. Einige Ihrer rhetorisch gestellten Fragen könnten sich so erübrigen. Als Christ werde ich jedoch immer von „gottgegeben“ sprechen.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass Politik auch dem Deutschen Verfassungsgericht klar signalisieren muss, dass wertegebundene Argumente in eine Rechtsprechung durchaus einfließen können. Den besonderen Schutz von Ehe und Familie durch „Gleichgültigkeit“ auszuhöhlen, ist für mich einfach nicht tragbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Markus Pieper

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