Frage an Martin Bachhuber bezüglich Verteidigung

Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Martin Bachhuber
CSU
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Frage von Herbert B. •

Frage an Martin Bachhuber von Herbert B. bezüglich Verteidigung

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bachhuber,

Fragen: Nach welchen Gesichtspunkten und Kriterien trifft unser MP Söder die Entscheidung und Auswahl, welche Soldaten mit dem neu geschaffenen Ehrenzeichen für geleistete Auslandseinsätze geehrt werden. Gilt dies nur für aktive bayerische Bundeswehrsoldaten, oder können auch Reservisten zur Ehrung herangezogen werden. In der Regel haben Reservisten bei der Bundeswehr und Politik keine Fürsprecher, da sie, wenn nicht im Dienst, keiner wahrnimmt.

Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bernhauer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Kriterien für die Vergabe des neu geschaffenen Ehrenzeichens für Auslandseinsätze.

Gemäß den entsprechenden Statuten gilt:

Das Ehrenzeichen für Verdienste im Auslandseinsatz setzt grundsätzlich Auslandseinsätze von zusammen mehr als 400 Tagen, fünf oder mehr Auslandseinsätze oder eine außergewöhnliche Einzelleistung oder besonders widrige Einsatzumstände während eines Auslandseinsatzes voraus.

Dabei sollen nur Auslandseinsätze berücksichtigt werden, für die widrige Umstände, gesundheitliche Risiken oder Lebensgefahr in Kauf genommen oder persönliche Belange in besonderer Weise zurückgestellt werden mussten.

Ferner gilt:

Die Verleihung des Ehrenzeichens für Verdienste im Auslandseinsatz setzt voraus, dass bei einem im öffentlichen Auftrag oder Interesse durchgeführten Einsatz im Ausland ein herausgehobener persönlicher Beitrag zur Friedenssicherung oder Friedenserhaltung, bei der Rettung von Menschen aus lebensbedrohlichen Situationen, bei der Leistung humanitärer Hilfe, zur Wiederherstellung zerstörter Infrastrukturen nach Katastrophen, zum Schutz bedeutender Sachwerte und Kulturgüter oder zur Förderung funktionierender Staatswesen oder zur Stärkung der Menschenrechte und demokratischen Grundwerte geleistet wurde.

Das jüngste verleihungsbegründende Verdienst soll nicht länger als fünf Jahre zurückliegen – und dies bedeutet (gerade im Hinblick auf die Soll-Regelung), dass sehr wohl auch Reservisten bei dieser Ehrung berücksichtigt werden können.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Angaben weiterhelfen konnte. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Bachhuber