Frage an Martin Gerster bezüglich Soziale Sicherung

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Martin Gerster
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Frage von Martin A. •

Frage an Martin Gerster von Martin A. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Gerster,

wer bekommt von der Bundesagentur für Arbeit - oder auch aus anderen Steuermitteln - Gelder für eine (Sozial?-)Beratung und Betreuung (oder für welchen vorgeblichen Zweck?) für Arbeitslose?

Wo bekommt der Arbeitslose nun fachkundige verbindliche Auskunft und Hilfe auf seine berechtigten Fragen die diesen nach dem Gesetz zustehen? (z. B. SGB I § 13, 14 und 15 - Auskunfts- und Beratungspflicht)

Wann erklären Sie mir und vielen anderen Betroffenen, was denn das „gleichwertige fordern und fördern“ im SGB II bedeutet und wie dieses tatsächlich verwirklicht wird?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Andreas-Bergmann,

auch für diese Zuschrift bedanke ich mich herzlich. Sie hatten mich in diesem Zusammenhang bereits in der vergangenen Wahlperiode angeschrieben, mit meinem Biberacher Büro Kontakt aufgenommen und meine Bürgerssprechstunde besucht.

Ich werde mich deshalb darauf beschränken, die in ihrer Zuschrift angesprochenen Einzelpunkte zu vertiefen. Die Formulierung Ihrer abschließenden Fragestellung lässt erkennen, dass Sie möglicherweise die Intention der Gleichwertigkeit von geförderter und geforderter Aktivierung missverstehen. So ist die geforderte Eigenleistung erst mit dem Wandel zur aktivierenden Sozialpolitik an die Seite einer vormals weniger restriktiven Vergabe staatlicher Unterstützungsleistungen getreten. Insofern sehe ich - bei allen Defiziten in der Umsetzung - die Idee, dass es ohne Fordern kein Fördern geben soll, im Prinzip als verwirklicht an.

Wie Sie richtig feststellen, regelt das SGB I die Zuständigkeiten unterschiedlicher Leistungsträger im Bereich der Sozialgesetzgebung und benennt für die Arbeitsförderung die Agenturen für Arbeit und die sonstigen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit als Ansprechpartner für Aufklärung, Beratung und Auskunft. Prinzipiell stehen deren Angebote jeder Arbeit suchenden Person offen. Die Ausgestaltung der Arbeitsförderung wird im SGB III geregelt, wobei der § 3 SGB III die spezifischen Leistungen konkretisiert.

Ihr persönlicher Ansprechpartner bei der Bundesagentur für Arbeit sollte Ihnen helfen, die für Sie passenden Maßnahmen zu finden. Sollten Sie konkrete Probleme mit der Agentur vor Ort haben, stehe ich Ihnen - wie bereits angeboten - gerne als Vermittler zur Verfügung. Natürlich gibt es überdies auch eine ganze Reihe gewerkschaftlicher, kirchlicher und privater Initiativen, die sich um die Belange erwerbsloser Menschen kümmern und beispielsweise über das Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht aus Steuermitteln gefördert werden.

Ich hatte Ihnen meinerseits angeboten, Ihnen behilflich zu sein, wenn Sie mir konkret sagen, in welchem Bereich Sie erfolglos auf der Suche nach Förderung sind. Gerne wiederhole ich dieses Angebot. Zur Erörterung solcher, mit zahlreichen Details zu Ihrer privaten Situation verknüpften Fragen, ist ein öffentliches Portal wie abgeordnetenwatch aber sicherlich der falsche Ort.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für die Festtage

Martin Gerster

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