Frage an Martin Gerster

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Martin Gerster
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Frage von Hagen V. •

Frage an Martin Gerster von Hagen V.

Hallo Herr Gerster,

sind Sie gegen Fracking, bzw. unterstützen Sie die Initiative Fracking in Deutschland gesetzlich generell zu verbieten?

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Sehr geehrter Herr Vollmer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Fracking. Gerne nehme ich wie folgt Stellung:

In Deutschland ist nach derzeit geltendem Recht Fracking zur Erdgasgewinnung erlaubt. Hierbei wird nicht zwischen "konventionellem" und "unkonventionellem" Fracking unterschieden. Doch das soll mit dem von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Regelungspaket geändert werden. Die vorliegenden Gesetzentwürfe nehmen nun also endlich das in Angriff, was die schwarz-gelbe Vorgängerregierung versäumt hat. Diese Regelungen sind ein längst überfälliger und wichtiger Schritt.

Dennoch muss das oberste Ziel sein, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen. Für die SPD ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen besitzen muss. Daher ist unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken momentan nicht verantwortbar. Außerdem muss durch wissenschaftlich begleitete Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden, ob unkonventionelles Fracking überhaupt je eine Option zur Energiegewinnung sein kann.
In den letzten Monaten fanden viele Gespräche mit der Union und Anhörungen mit Experten im Deutschen Bundestag satt. Dabei hat sich die Notwenigkeit gezeigt, sich für die Klärung zentraler Fragen noch mehr Zeit zu nehmen. Es gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Fracking ist eine Risikotechnologie, die wir nicht einer Expertenkommission und dem Ermessen von Landesbehörden überlassen dürfen. Das letzte Wort muss der Deutsche Bundestag haben. Die vorgesehenen Probebohrungen müssen auf das wissenschaftlich Notwendige begrenzt werden, wobei die Bundesländer gemäß dem Koalitionsvertrag an Entscheidungen über anfallende Bohrungen beteiligt werden müssen. In diesen Punkten gibt es jedoch noch weiteren Klärungsbedarf zwischen den Koalitionsfraktionen.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Gerster

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