Frage an Martin Gerster bezüglich Soziale Sicherung

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Martin Gerster
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Frage von Natalina Della M. •

Frage an Martin Gerster von Natalina Della M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Gerster,

meine Frage ist . Habe einen Bekannten dessen Frau dieses Jahr verstorben ist und er hat eine Tochter von 9 Jahre. Er hat harz4 beantragt und ihm wurde gesagt das seiner Tochter keine halbwaisenrente bekommt .Ist das so richtig oder liegt es daran das die Eltern zu wenig gearbeitet haben. Vielen Dank

Natalina Della Mea

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Sehr geehrte Frau Della Mea,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift zum Thema Halbwaisenrente. Um den Fall Ihres Bekannten richtig einordnen zu können, wäre es wichtig, etwas mehr über die genauen Lebensumstände der Betroffenen zu wissen.

Der Bezug von Arbeitslosengeld II (“Hartz IV“) alleine kann eigentlich kein Grund sein, keine Halbwaisenrente zu bekommen.

Grundsätzlich gilt, dass Anspruch auf Halbwaisenrente besteht, wenn der oder die Verstorbene mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Im Falle des jetzt neunjährigen Kindes würde die Kindererziehungszeit dabei so angerechnet, als wären drei Jahre Beiträge gezahlt worden. Die Frau Ihres Bekannten müsste also noch für zwei weitere Jahre – egal ob mit oder ohne Unterbrechungen – Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Sie müsste also entweder sozialversicherungspflichtig berufstätig gewesen sein, oder Arbeitslosengeld I oder II bezogen haben. Denn auch dann führt die Arbeitsagentur Sozialversicherungsbeiträge an das Rentensystem ab.

Leider kenne ich – wie gesagt – die genauen Hintergründe des geschilderten Falles nicht. Deshalb bitte ich Sie, Ihrem Bekannten zu empfehlen, sich direkt an die Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Aachen zu wenden.

Deutsche Rentenversicherung
(Service-Zentrum)
Benediktinerstraße 39
52066 Aachen
Zur telefonischen Terminvereinbarung: 0241/6096-02

Natürlich hilft Ihnen auch meine Kollegin Ulla Schmidt gerne weiter, die als Bundestagsabgeordnete für Aachen zuständig ist. Ihr Wahlkreisbüro finden Sie in der Heinrichsallee 50-54, 52062 Aachen und erreichen es unter der Nummer 0241/536640 sowie per E-Mail: ursula.schmidt@wk.bundestag.de .

Selbstverständlich stehe auch ich Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung ( martin.gerster@bundestag.de ).

Mit herzlichen Grüßen aus Berlin

Martin Gerster

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