Frage an Martin Gerster bezüglich Soziale Sicherung

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Martin Gerster
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Frage von Jürgen T. •

Frage an Martin Gerster von Jürgen T. bezüglich Soziale Sicherung

sehr geehrter herr gerster,

ich gehe doch recht in der annahme.daß die meisten abgeordneten ihren hauptwohnsitz nicht in berlin haben.wie setzen sich die reisekosten der abgeordneten im einzelen zusammen,die am wochenende nach hause fahren?

mit mfg jürgen thoma

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Sehr geehrter Herr Thoma,

vielen Dank für Ihre Frage. Tatsächlich haben nur die wenigsten Abgeordneten ihren Hauptwohnsitz in Berlin bzw. dem direkten Umland. Angesichts der Tatsache, dass sich die überwiegende Mehrheit der Abgeordneten zumeist in ihren Wahlkreisen aufhält und nur in den über das Jahr verteilten 26 Sitzungswochen des Bundestages nach Berlin kommt, wäre dies auch nicht besonders sinnvoll.

Rechtlich gestaltet sich die Situation der Abgeordneten wie folgt:

Nach Artikel 48 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages grundsätzlich das Recht auf freie Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel. Näheres regelt das Bundesgesetz. In diesem Fall das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG). In diesem Gesetz wird unter § 16 (Freifahrtberechtigung und Erstattung von Fahrkosten) ausgeführt:
(1) Ein Mitglied des Bundestages hat das Recht auf freie Benutzung aller Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG. Benutzt es in Ausübung des Mandats im Inland Flugzeuge, Schlafwagen oder sonstige schienengebundene Beförderungsmittel außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs, so werden die Kosten bis zur höchsten Klasse gegen Nachweis erstattet.
(2) Für die Dauer der Berechtigung zur Freifahrt darf ein Mitglied des Bundestages die Erstattung von Fahrkosten der Deutschen Bahn AG für Reisen im Inland von anderer Seite nicht annehmen. Dies gilt auch für Teilstrecken im Inland anlässlich einer Auslandsreise und wenn Kosten für die Benutzung von Flugzeugen oder Schlafwagen nach Absatz 1 erstattet werden.

Darüber hinaus wird nach § 12 AbgG eine monatliche Kostenspauschale gewährt. Diese dient zur Deckung von
1. Bürokosten zur Einrichtung und Unterhaltung von Wahlkreisbüros außerhalb des Sitzes des Deutschen Bundestages, einschließlich Miete und Nebenkosten, Inventar und Büromaterial, Literatur und Medien sowie Porto,
2. Mehraufwendungen am Sitz des Bundestages und bei Reisen mit Ausnahme von Auslandsdienstreisen,
3. Fahrtkosten für Fahrten in Ausübung des Mandats innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unbeschadet der Regelungen in den §§ 16 und 17 und
4. sonstigen Kosten für andere mandatsbedingte Kosten (Repräsentation, Einladungen, Wahlkreisbetreuung usw.), die auch sonst nicht aus dem der Lebensführung dienenden beruflichen Einkommen zu bestreiten sind.

Sie sehen, dass die Reisekosten der Abgeordneten sehr unterschiedlich zu betrachten sind. Für Fahrten in meinen Wahlkreis Biberach nutze ich sofern möglich die Bahn. Da eine Fahrt nach Biberach aber rund sieben Stunden in Anspruch nimmt und ich einen sehr eng durchgeplanten Terminkalender habe, bin ich auch auf Linienflüge angewiesen, um rechtzeitig in meinem Wahlkreis bzw. in Berlin zu sein. Diese Flüge werden mir als mandatsbedingte Reisen vom Deutschen Bundestag erstattet. Zu Veranstaltungen des Deutschen Sportakrobatikbundes, dessen ehrenamtlicher Präsident ich bin, fahre ich hingegen grundsätzlich auf eigene Kosten.

Der Bundeshaushalt beziffert die Ausgaben für mandatsbedingte Inlanddienst- und Mandatsreisen in 2006 auf 6.628.000 Euro. Für 2008 sind gegenwärtig 6.140.000 Euro veranschlagt. Auch das klingt nach zunächst nach sehr viel Geld. Die Zahl relativiert sich aber, wenn man bedenkt, dass die deutschlandweiten Termine aller 612 Abgeordneten über diesen Haushaltposten abzurechnen sind und die entsprechenden Dienst-/Mandatsreisen zum Teil erst sehr kurzfristig zu buchen sind.

Eine Einzelaufstellung der genauen Fahrkosten ist schwierig, da die Anzahl der Fahrten von Berlin in den Wahlkreis und umgekehrt stark variiert, abhängig davon, wie viele Sitzungswochen und Termine mit Anwesenheitspflicht in Berlin stattfinden.

In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Ausführungen geholfen zu haben,
verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Martin Gerster

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