Antwort von Martin Gorholt
SPD
• 01.09.2014

(...) Auch wenn es keinen Rechtsanspruch für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder auf Schutz und Hilfe gibt, erhalten sie immer die erforderliche Hilfe und Unterstützung. Grundsätzlich wäre es rechtlich möglich, per Landesgesetz einen Rechtsanspruch für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder auf Schutz und Hilfe zu erlassen. (...)

E-Mail-Adresse