Frage an Martin Patzelt bezüglich Soziale Sicherung

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Martin Patzelt
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Frage von Petra W. •

Frage an Martin Patzelt von Petra W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Patzelt,

Ich informierte mich einmal genauer, über die Modernisierungszuschläge, die von Vermietern auf ewige Zeit gem. geltenden Gesetzen von den Mietern verlangt werden. Bei dem Einbau eines Fahrstuhles, also einer Modernisierungsmaßnahme, viel mir Folgendes auf:

Der Vermieter, eine GmbH, schmälert durch den Einbau des Fahrstuhles seinen Gewinn und mindert damit seine Steuerlast. Im Weiteren holt er sich mittels Modernisierungszuschlag bei den Mietern, die von ihm verauslagten Kosten zurück. Müssten dann die Mieter nicht Eigentümer des Fahrstuhles sein? Dann gibt es da noch eine Abschreibung über Jahre und schmälert ein weiteres Mal die Steuerlast des Vermieters.

Nach etwa 10 Jahren wurden die Kosten des Fahrstuhles beglichen, zahlte der Vermieter weniger Steuern und kassiert weiter den Modernisierungszuschlag. So steigen und steigen die Mieten.

Müsste dem nicht seitens der zukünftigen Regierung ein Ende gesetzt werden und der Mieterschutz im Vordergrund stehen?

Petra Witt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Witt,

im Auftrag von Herrn Patzelt sende ich Ihnen folgende Antwort:

Vielen Dank für Ihren Brief zum Thema Modernisierungszuschläge. Ihr Gedankengang hat durchaus einen gewissen Charme. Nur gilt es aber auch zu beachten, dass Sie wegen Ihrer Mitzahlungen nicht auch zum Besitzer Ihrer Wohnung werden. Allerdings liegt der großen Koalition die Problematik der Modernisierungszuschläge sehr am Herzen, weshalb das Thema auch Aufnahme in den Koalitionsvertrag gefunden hat. In Punkt 4.2 ist festgehalten: "Künftig sollen nur noch höchstens 10 Prozent - längstens bis zur Amortisation der Modernisierungskosten - einer Modernisierung auf die Miete umgelegt werden dürfen. Durch eine Anpassung der Härtefallklausel im Mietrecht (§559 Abs. 4 BGB) werden wir einen wirksamen Schutz der Mieter vor finanzieller Überforderung bei Sanierungen gewährleisten." Die konkrete Umsetzung bleibt dem nun anstehenden Gesetzgebungsverfahren vorbehalten, wobei Ihr Hinweis Berücksichtigung finden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Uwer, M.A.
Büro Martin Patzelt