Frage an Martin Rabanus von Antje S. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Rabanus
Wir haben in der Corona-Krise gelernt, dass es gut ist auf die
Wissenschaftler/innen zu hören. Länder, die Empfehlungen lange ignoriert
haben, wie die USA und Brasilien haben jetzt viel größere Probleme mit dem
Virus. Wir sollten jetzt auch auf die Klima- aber auch auf unsere
Wirtschaftswissenschaftler/innen hören, die sagen, dass wir viel schneller,
als die Regierung es plant, u.a. auf die erneuerbaren Energien umstellen
müssen. Dazu lesen Sie auch:
https://www.sueddeutsche.de/wissen/klimapaket-klimagesetz-klimaschutz-klimapolitik-leopoldina-1.4666841
Das Kohleausstiegsgesetz jedoch schreibt das fossile Geschäftsmodell von RWE für weitere 18 Jahre fest. Dabei ist die Braunkohle schon jetzt, ohne Subventionen, nicht mehr profitabel. Die Mengen wurden nicht reduziert. Es soll nun die selbe Menge Kohle, wie schon 2016 beschlossen, abgebaut werden. Dies passiert nun einfach nur
schneller. Statt bis 2045 wird diese Menge nun bis 2038 abgebaut. 5 Dörfer
werden dafür verschwinden müssen. Damit wirft die Regierung die Parisziele nun endgültig und unwiderruflich über den Haufen ! RWE ist immerhin für 25% des gesamten CO2 Ausstoßes von Deutschland verantwortlich ! Das Gesetz sichert über den §42 der Kohleindustrie systemrelevanz zu. Diese Aussage wurde jedoch erst vor kurzem vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung für falsch erklärt. Die Bundesregierung verpflichtet sich trotzdem den Pfad auch durch nachträgliche gesetzliche Regelungen nicht zu gefährden (z.B. auf EU Ebene). Weitere Mitsprache und Transparenz ist nicht gewünscht. Daher werden die Regelungen mit RWE nicht im Gesetz stehen, sondern in einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ausgelagert. Dieser Vertrag ist dann für die Öffentlichkeit nicht einsehbar und die Regelungen können nicht mehr einseitig von Seiten des Staates geändert werden. Mit kluger Vernetzung durch moderne Technologie, können schon jetzt verschiedenste regenerative Energieproduzenten die Grundlast übernehmen. Wie weit die Entwicklung neuer Technologien in ein paar Jahren sein wird, können wir noch nicht absehen. Daher ist es grob fahrlässig und schadet der Zukunft
unseres Staates, hier Verträge abzuschließen, die 18 Jahre lang laufen und die
sich nicht mehr rückgängig machen lassen (oder nur gegen hohe
Entschädigungszahlungen)Die einzelnen kritischen Paragraphen finden Sie in:
https://koelle4future.de/blog/2020/05/20/pressemitteilung-kohleausstiegsgesetz/
Die Proteste der Kinder und Jugendlichen scheinen nicht gehört worden zu sein.
Auf die Zukunft der jungen Generation wird keine Rücksicht genommen.
Daher nun meine Frage an Sie: Werden sie dem Kohleausstiegsgesetz in seiner jetzigen klimaschädlichen Form zustimmen ?
Mit freundlichen Grüßen
Antje Sander
Sehr geehrte Frau S.,
haben Sie Dank für Ihre Frage auf abgeordentenwatch.de zum Kohleausstiegsgesetz.
Mit dem Kohleausstiegsgesetz haben wir erstmals in Deutschland einen klaren Pfad vorgegeben für einen sozialverträglichen, ökonomischen und rechtssicheren Ausstieg aus der Kohleförderung. Ein entschädigungsfreier Ausstieg vor 2038 bleibt weiterhin möglich, wenn dies zur Erreichung der Klimaziele erforderlich wird. Damit wird die Energiewende endlich sehr viel konkreter. Wir haben lange verhandelt und nun ist es uns gelungen, alle Interessen bestmöglich zusammen zu binden.
Konkret zu Ihren Punkten: Die Zugeständnisse des Tagebaus Garzweiler sind Teil der Vereinbarung über eine rechtssichere und rückforderungsfreie Einstellung der Kohleförderung. Der Kompromiss der Bundesregierung und der Kraftwerksbetreiber sieht vor, dass spätestens 2038 Schluss ist – ein vorheriger Ausstieg ist jedoch möglich, wenn dies für die Klimaziele angepasst werden muss. Dies war Teil der Verhandlungen.
Mit den Einzelheiten der Vereinbarung im Kohleausstiegsgesetz und dem Strukturstärkungsgesetz behält der Staat die Zügel des Handelns fest in der Hand. Der Energiesektor ist zu essentiell für nachhaltige Zukunftspolitik zum Wohle von Land, Menschen und Umwelt. Daher sehen die Gesetze unter anderem vor, dass bereits 2034 für die Steinkohle Schluss ist und ein Vorziehen aller Stilllegungen nach 2030 und damit ein Abschlussdatum 2035 möglich ist. Auch ein Ausstieg vor 2034 bleibt möglich.
Die von Deutschland angestrebte Energiewende wird mit dem Kohleausstieg konkreter und wir stehen weiterhin zum Pariser Klimaschutzabkommen. Wir wollen, dass unser Land spätestens 2050 klimaneutral ist und die damit verbundene Treibhausgasreduktion betrifft neben anderen Bereichen vor allem die Stromerzeugung aus Kohle. Das Klimaschutzgesetz gibt viele Wegmarken zur Klimaneutralität vor und das Kohleausstiegsgesetz ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Ziel. Deshalb haben wir verbindlich im Kohleausstiegsgesetz festgeschrieben, dass in den Jahren 2022, 2026, 2029 und 2032 Überprüfungen zur Einhaltung der Klimaschutzziele stattfinden sollen.
Deutschland wird als erstes hochindustrialisiertes Land in dieser Form gesetzlich fixiert aus Atom und Kohle aussteigen. Für diesen Strukturwandel braucht es einen aktiven, gestaltenden Staat. Gerade in der Kombination beider Gesetze zeigen wir, dass wir als SPD Klimaschutz und Beschäftigung verbinden. Wir sind die Strukturwandelpartei, weil wir die zentralen Zukunftsaspekte der Transformation verbinden: gute Beschäftigung von morgen, innovative und wettbewerbsfähige Unternehmen und Klimaschutz. Wir haben bei beiden Gesetzen als SPD-Bundestagsfraktion gezeigt, dass wir auch bei den noch anstehenden Transformationsaufgaben für ein solches modernes Staatsverständnis stehen und die Menschen beim Wandel unterstützen und nicht allein lassen. Deshalb unterstütze ich, zusammen mit der SPD-Bundestagsfraktion, das Kohleausstiegsgesetz sowie das Gesetz zur Förderung des Strukturwandels in den betroffenen Regionen.
Ich danke Ihnen erneut für Ihr Anschreiben und hoffe, meine Antwort war hilfreich für Sie. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Rabanus, MdB