Frage an Martina Koeppen bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

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Martina Koeppen
SPD
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Frage von Peter S. •

Frage an Martina Koeppen von Peter S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Koeppen,

laut der europaweiten Wettbewerbsbekanntmachung im EU-Amtsblatt

https://ted.europa.eu/udl?uri=TED%3ANOTICE%3A56449-2021%3ATEXT%3ADE%3AHTML

sind für den städtebaulich-freiraumplanerischen Planungswettbewerb für die Erweiterung des Hamburger Hauptbahnhofes und der Entwicklung seines Umfelds fünf Teilnehmer bereits vorab ausgewählt worden:

GMP Architekten von Gerkan Marg und Partner
Barkow Leibinger Gesellschaft von Architekten mbH
Auer Weber Architekten BDA
Sauerbruch Hutton Gesellschaft von Architekten mbH
Gössler Kinz Kerber Schippmann Architekten PartG mbB

Sämtliche vorab ausgewählten Teilnehmer stammen aus Deutschland. Eine Anfrage bei der für das Verfahren im Auftrag von Stadt und Deutscher Bahn zuständigen ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH hat ergeben, dass ursprünglich auch Architektur-Büros aus anderen EU-Ländern in Betracht gezogen worden waren.

https://fragdenstaat.de/a/210812

Wie beurteilen Sie die Entscheidung, Architektur-Büros aus anderen Ländern nicht in die Vorauswahl aufzunehmen?

Warum ist es überhaupt notwendig, eine solche Vorauswahl zu treffen? Wird damit den vorausgewählten Büros nicht ein unfairer Startvorteil gewährt, weil sie mehr Zeit haben, sich auf die anstehende Aufgabe vorzubereiten als Büros, die sich zunächst um eine Teilnahme bewerben müssen?

Danke im Voraus für Ihre Antwort und

mit freundlichen Grüßen

Peter Schönberger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schönberger,

vielen Dank für Ihre Fragen bezüglich des
städtebaulich-freiraumplanerischen Planungswettbewerbes für die Erweiterung
des Hamburger Hauptbahnhofes und der Entwicklung seines Umfeldes.

Generell werden Vorauswahlen im Rahmen eines offenen Teilnahmewettbewerbes
getroffen, da der Bewerbungsaufwand in diesen Verfahren hoch ist und sich
Architektur-Büros mit guter Auftragslage erfahrungsgemäß vor einer
Teilnahme an diesen Bewerbungs- und Ausschreibungsverfahren scheuen. Da es
sich bei der Aufgabenstellung, auf die Sie sich beziehen, um ein Projekt
mit großem Baukörper handelt, welcher sich in einem komplexen
innerstädtischen Umfeld befindet, muss für ein ausgewogenes Teilnehmerfeld
sichergestellt werden, dass Teilnehmer einbezogen werden, welche die
Fähigkeit im Umgang mit solchen Projekten besitzen. Deshalb hat sich die
Freie und Hansestadt Hamburg gemeinsam mit der Deutsche Bahn AG dazu
entschlossen, einen geringen Anteil von Architektur-Büros zu setzen, die
dieses Fähigkeitsspektrum im Zuge von bereits realisierten und gebauten
Projekten nachgewiesen haben. Bei den von Ihnen genannten Teilnehmern
handelt es sich um diese Architektur-Büros, von welchen vier sogar über
reichhaltige Erfahrung mit der Planung und Realisierung von Infrastruktur
mit direktem Bezug zum Schienenpersonennahverkehr oder öffentlichen
Personennahverkehr haben. Der Prozess der Vorauswahl, der als „Setzen“
bezeichnet wird, ist bei solchen Projekten üblich und beruht auf § 3 Absatz
3 der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2015). Die getroffene
Vorauswahl der Architekturbüros lässt sich somit durch ihre Fachkompetenz
erklären und wird von mir auch durch diesen Rahmen beurteilt.

Da innerhalb des vorgeschalteten, offenen Bewerbungsverfahrens insgesamt 30
Architektur-Büros oder Arbeitsgemeinschaften ausgewählt werden und dies im
Rahmen einer Mehrzahl an anforderungsgetreuen Bewerbern per Losverfahren
bestimmt werden, ist der „Startvorteil“ bzw. eine Chancensenkung von
anderen Architekturbüros verhältnismäßig und zu vernachlässigen.

Sollten Sie weitere Fragen zu dieser Thematik haben, wenden Sie sich gerne
per E-Mail unter koeppen.buero@gmail.com an mein Abgeordnetenbüro.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Koeppen

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