Frage an Matern von Marschall bezüglich Umwelt

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Matern von Marschall
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Frage von Daniela J. •

Frage an Matern von Marschall von Daniela J. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Matern von Marschall,

Sie haben zum Petitionsanliegen "Sollen Wildtiere in Zirkussen in Deutschland verboten werden?" keine Stellung genommen.
Aus welchem Grund haben Sie das getan? Sind Ihnen diese Tiere "egal"?
Oder woran liegt es, das Sie die Wähler darüber im Unklaren lassen, was Sie davon halten?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Jockmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Jockmann,

der Schutz von Tieren aller Art ist der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein
besonderes Anliegen. Gerne möchte ich Ihnen daher meine Position zum von
Ihnen angesprochenen Petitionsgesuch darlegen.

Mit Blick auf den Tierschutz stellt die Haltung von Tieren in
Zirkusbetrieben vor allem auf Grund der damit einhergehenden häufigen
Ortswechsel und der damit verbundenen Transporte und begrenzten
Haltungsbedingungen eine besondere Herausforderung dar. Der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegt sehr daran, dass der Tierschutz auch
vollumfänglich für Zirkustiere gewährleistet ist und es ist klar, dass dort
wo dieser nicht eingehalten werden kann, auch keine Tiere gehalten werden
dürfen. In Fällen, in denen die Tiere leiden oder Schmerzen ertragen müssen,
ist das Tierschutzgesetz die gesetzliche Grundlage, den Schutz der Tiere
sicherzustellen. Zuständig für die Kontrollen der Zirkusbetriebe sind die
Bundesländer.

Die vorliegende Petition zielt auf ein generelles Verbot der Haltung von
Wildtieren in Zirkussen ab, welchem ich mich aus den nachfolgenden Gründen
nicht vollumfänglich anschließen kann: Ein generelles Verbot von Wildtieren
in Zirkussen lässt außer Acht, dass für manche Tiere auch in Zirkussen eine
artgerechte Haltung möglich sein kann, bei der die Tiere weder Schmerzen
erleiden müssen, noch sonstige Schäden davon tragen. Des Weiteren sehe ich
bei der geforderten Gesetzesänderung verfassungsrechtliche Schwierigkeiten,
da die verfassungsmäßig geschützten Grundrechte von Tierlehrern und
Zirkusunternehmern auf Berufsfreiheit nicht hinreichend berücksichtigt
werden. Die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Verbot der
Zurschaustellung von Tieren wildlebender Arten an wechselnden Orten, wären
vor dem Hintergrund der Berufs- und Eigentumsfreiheit, welche auch für
Zirkusbetreiber sowie Tierlehrer gilt, sehr hoch.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in der Vergangenheit im Zuge der letzten
Novelle des Tierschutzgesetzes eine Verordnungsermächtigung mit aufgenommen,
die ein Verbot bestimmter wildlebender Tiere in Zirkussen ermöglicht. Eine
Verbotsmöglichkeit besteht dann, wenn bei einzelnen Tierarten Haltung bzw.
Transport nicht ohne Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere vollzogen
werden können. Ich bin der Meinung, dass diese Regelung mögliche
Tierschutzlücken in den Zirkussen schließt. Gleichzeitig entbindet diese die
Bundesländer jedoch nicht von ihrer Pflicht, die Tierhaltung in den
Zirkussen insgesamt strikt zu kontrollieren und die Aufnahme beschlagnahmter
Wildtiere sicherzustellen. Hierbei sei an das 2008 von der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingebrachte Zirkusregister erinnert, welches an
dieser Stelle zum Zuge kommen kann.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal betonen, dass meine Kolleginnen und
Kollegen der Fraktion, gemeinsam mit den Verantwortlichen und den
Bundesländern, die Situation von allen Tieren, und somit auch in den
Zirkusbetrieben, weiter verbessern möchten. Deshalb begrüßen wir auch das
Engagement von Bürgerinnen und Bürgern zu diesem Thema sehr. Jedoch möchte
ich Sie ermutigen Ihre Petitionen (auch) an den Deutschen Bundestag über
dessen Petitionsplattform zu richten, damit garantiert wird, dass Ihre
Anliegen direkt vom Deutschen Bundestag bewertet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Matern von Marschall