Frage an Matern von Marschall bezüglich Umwelt

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Matern von Marschall
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Frage von Manuel B. •

Frage an Matern von Marschall von Manuel B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr von Marschall!

Warum möchte die CDU der Deutschen Umwelthilfe die staatlichen Gelder entziehen und seine Gemeinnützigkeit prüfen?

Mit freundlichen Grüßen
M. B.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Buchmüller,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 12. Dezember 2018 bei abgeordnetenwatch.de.

Auf ihrem 31. Bundesparteitag, der vom 07. bis zum 08. Dezember 2018 in Hamburg stattfand, hat die CDU Deutschlands zwei Beschlüsse zur Deutschen Umwelthilfe gefasst. In meiner Partei engagiert sich eine Vielzahl von Menschen mit unterschiedlichen politischen Positionen. Da ich selbst nicht zu den Antragstellern gehöre, auf deren Initiative die Beschlüsse zurückgehen, kann ich im Folgenden nur versuchen, die möglichen Beweggründe der Urheber darzulegen. Bei den Beschlüssen handelt es sich zum einen um den „Beschluss C 113“, in dem es heißt: „Die CDU Deutschlands fordert zu prüfen, ob die ‚Deutsche Umwelthilfe‘ noch die Kriterien für die Gemeinnützigkeit erfüllt.“ Im zweiten Beschluss (C 232) wurde festgehalten: „Die CDU Deutschlands setzt sich dafür ein, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) keine Mittel mehr aus dem Bundeshaushalt bekommt. Die CDU in der Bundesregierung und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sollen darauf hinwirken, dass bereits etatisierte Mittel, die noch nicht verbindlich zugesagt wurden, mit einem Sperrvermerk versehen werden und in künftigen Haushalten keine Mittel mehr für die DUH etatisiert werden.“ Diese und alle weiteren Beschlüsse der CDU Deutschlands vom 31. Bundesparteitag können Sie unter dem folgenden Link nachlesen: https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/sonstige_beschluesse_final.pdf?file=1.

Die Entscheidung, ob und inwieweit die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit im Einzelfall vorliegen, treffen die Steuerverwaltungen der Länder. Eine regelmäßige Überprüfung zu diesen Entscheidungen findet bei allen gemeinnützigen Organisationen statt. In dieser Frage vertraue ich voll und ganz auf die Fähigkeit und Leistungsfähigkeit der deutschen Verwaltung. Eine politische Einflussnahme sollte, aufgrund der Unabhängigkeit von Verwaltungs-Entscheidungen, meines Erachtens nicht erfolgen.

Bezüglich der Fördermittel des Bundes möchte ich einige grundlegende Bemerkungen machen. Die DUH ist ein Zuwendungsempfänger des Bundes. Im Haushaltsjahr 2016 betrugen die öffentlichen Zuschüsse 1,6 Millionen Euro, was 19,7% des Gesamtbudgets der DUH entsprach. Die Bundesförderung für 2017 beträgt 1,34 Millionen Euro. Diese zweckgebundenen Förderungen erhält die DUH für eine Vielzahl unterschiedlicher Projekte. Im Jahr 2018 sind 1,31 Millionen Euro vorgesehen (Drucksache des Deutschen Bundestags 19/2320). Ein sorgsamer Umgang mit Steuermitteln ist mir sehr wichtig. Wir sind es dem Steuerzahler daher schuldig, dass wir die Mittelvergabe sorgfältig prüfen – dies gilt für alle Zuwendungsempfänger.

Einem zivilgesellschaftlichen Engagement von Vereinen stehe ich sehr positiv gegenüber. Es bildet einen wichtigen Bestandteil unseres Gesellschaftssystems. Aber es muss immer eine konstruktive und sachdienliche Dimension einnehmen und an einer Verbesserung für die Gesellschaft interessiert sein. Die DUH hat in den vergangenen Monaten in zahlreichen deutschen Städten Fahrverbote für ältere Diesel eingeklagt. Viele Menschen sind davon betroffen, weil sie sich mit ihrem PKW nun nicht mehr frei bewegen können. Verbote sollten immer nur das letzte Mittel sein. Auch die Umwelthilfe muss sich kritische Fragen gefallen lassen, wessen Interessen sie in dieser Frage eigentlich vertritt. Ein langjähriger Sponsor der Organisation ist der Automobilhersteller Toyota. Dessen Fahrzeug-Palette hat, im Vergleich zu deutschen Autobauern, einen sehr geringen Anteil an Dieselfahrzeugen. Die derzeit laufende Kampagne der DUH richtet sich vor allem gegen Diesel-PKW – und damit gegen die Hauptwettbewerber von Toyota auf dem deutschen Markt. Das halte ich zumindest für fragwürdig. Zu diesem Schluss ist wohl auch Toyota gekommen. Der Konzern hat Anfang Dezember 2018 angekündigt, sein Engagement bei der Deutschen Umwelthilfe auslaufen zu lassen. Diesen Schritt mag die Firma auch aus Compliance-Gründen gegangen sein.

Ein weiterer Kritikpunkt, den sich die DUH gefallen lassen muss, ist die Abmahnpraxis und die Klagefreudigkeit der Organisation. 2016 erzielte die Umwelthilfe 2,46 Millionen Euro, also rund 30% ihres Gesamtetats, durch Abmahnungen. Sie gilt als so genannte „qualifizierte Einrichtung“, die satzungsgemäß die Interessen von Verbrauchern durch Aufklärung und Beratung wahrnimmt. Da sie vom Bundesamt für Justiz in die Liste nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes aufgenommen wurde, ist sie befugt, Ansprüche wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße sowie Zuwiderhandlungen gegen Verbraucherschutzgesetze durch Abmahnung oder Klage geltend zu machen.

Die Abmahnfreudigkeit und das Einklagen von Dieselfahrverboten in zahlreichen deutschen Städten haben dazu geführt, dass die DUH von Einigen als nicht-positiver Akteur wahrgenommen wird. Aus dieser Motivation heraus mögen die Antragsteller die oben genannten Anträge auf dem CDU-Bundesparteitag gestellt haben.

Mit freundlichen Grüßen
Matern von Marschall