Frage an Matern von Marschall bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

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Matern von Marschall
CDU
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Frage an Matern von Marschall von Mara V. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr von Marschall,

wie stehen Sie zu automatischer Gesichtserkennung? Werden Sie für oder gegen den Einsatz von Gesichtserkennung stimmen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Vaihinger,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur intelligenten Gesichtserkennung. Viele Menschen nutzen schon heute im privaten Bereich, beispielsweise in ihren Smartphones, Kameras mit Gesichtserkennung. Meiner Einschätzung nach müssen auch Sicherheitsbehörden eines demokratischen Staates diese Technik nutzen dürfen.

Die polizeilichen Fahndungen muss auf der Höhe der Zeit sein. Digitale Gesichtserkennung soll als Instrumentarium genutzt werden können, damit Personen, die in polizeilichen Fahndungsdateien gelistet sind, letztlich auch schneller gefasst werden können. Das dient der Stärkung unseres Rechtsstaates. Kameras mit digitaler Gesichtserkennung ersetzen praktisch das – ebenfalls fehleranfällige – Auge des Polizisten, können aber eine ungleich größere Zahl an Menschen erfassen, ohne rasch zu ermüden.

Es muss selbstverständlich definiert werden, in welchen Grenzen, für welche Fahndungsdateien und in welchem Rahmen diese Möglichkeit eröffnet werden soll. Dafür bedarf es einer genauen Abwägung, wo und inwieweit der Mehrwert an Sicherheit die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts überwiegt. Auch der Umfang möglicher falscher Treffer muss berücksichtigt werden. Die Technik ist mittlerweile so ausgereift, dass die Quote falscher Treffer insbesondere durch Kombination mehrere Systeme verschwindend gering ist. Das hat ein Test am Bahnhof Berlin-Südkreuz gezeigt. Schließlich soll auch in Zukunft immer nur der Mensch – und nicht automatisch die Technik – entscheiden: Führt der Abgleich der Kamera-Daten mit den polizeilichen Fahndungsdateien zu einem Treffer, muss die Polizei prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Übereinstimmung handelt, und dann tätig werden.

Sehr geehrte Frau Vaihinger, gegenwärtig steht intelligente Gesichtserkennung in keinem Gesetzentwurf zur Abstimmung. Wir konnten aber in dieser Legislaturperiode eine personelle Stärkung der Polizei erreichen. Das ist ein wichtiger Erfolg. Wir müssen den Polizeibeamten nach meiner Einschätzung auch die Instrumentarien geben, um ihre Arbeit vernünftig und gut erledigen zu können. Die digitale Gesichtserkennung halte ich in diesem Zusammenhang für einen wichtigen Baustein. Ich hoffe, dass ich Ihre Frage angemessen beantworten konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Matern von Marschall