Frage an Matthias Bartke bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Matthias Bartke
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Frage von Sebastian R. •

Frage an Matthias Bartke von Sebastian R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bartke,

gestatten Sie mir, Ihnen zwei kurze Fragen zu stellen.
1. Was werden Sie Unternehmen, um endlich den öffentlich rechtlichen Rundfunk zu verpflichten, Transparenz dadurch herzustellen, indem die Sendeanstalten den BürgerInnen gegenüber Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilen müssen?
2. Was werden Sie Unternehmen, damit der Volksentscheid auf Bundesebene realisiert werden kann?

Vielen Dank für Ihre Zeit.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen.

1) Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 1993 hat bestätigt, dass ein Auskunftsrecht nach dem Landes-Informationsfreiheitsgesetz auch gegenüber den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten besteht. Ausgenommen bleibe die journalistisch-redaktionelle Arbeit aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit. Die SPD setzt sich für eine starke Informationsfreiheit ein. Ziel ist es, das Informationsfreiheitsrecht zu einem Informationsfreiheits- und Transparenzrecht weiterzuentwickeln. Wichtig hierfür halte ich die Einführung von Landes-Informationsfreiheitsgesetzen auch in Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen. Denn maßgebend für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist nicht das von der rot-grünen Bundesregierung verabschiedete Informationsfreiheitsgesetz, sondern die jeweiligen Ländergesetze.

2) Ich setze mich für eine stärkere Demokratiebeteiligung der Bürgerinnen und Bürger ein – z. B. durch barrierefreien Zugang für Menschen mit Behinderungen und durch mehr öffentliche Ausschusssitzungen. Bei verbindlichen Volksentscheiden auf Bundesebene bin ich allerdings skeptisch. Vor allem weil es eine Reihe von wichtigen Themen gibt, bei denen ein vereinfachtes "Ja" oder "Nein" nicht ausreichen kann. Im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess wird bis zum Schluss eines Gesetzes noch daran gefeilt, bis es zufriedenstellend ist. Das ist bei Volksentscheiden nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bartke