Frage an Matthias Bartke bezüglich Soziale Sicherung

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Matthias Bartke
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Frage von Lars H. •

Frage an Matthias Bartke von Lars H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Bartke,

heute habe ich in den Nachrichten erfahren, dass jugendliche Pflegekinder bis zu 75% ihres Einkommens an den Staat zahlen, um einen Beitrag für die Kosten, die der Staat an ihnen hat, zu leisten.

Nun liegt dem Bundesrat seit über einem Jahr ein Gesetzentwurf vor, in dem man diesen Beitrag auf 50% reduzieren will. Angeblich sieht es aber nicht danach aus, dass dem jemals zugestimmt wird.

Für mich schreit die heutige Gesetzlage nur so nach Ungerechtigkeit. Wie kann es sein, dass Kinder für die Fehler ihrer Eltern zahlen müssen? Wie kann es sein, dass man Jugendliche die arbeiten und sich engagieren wollen, die Arbeit so mies gemacht wird? Denn wer würde schon bei einem ohnehin schon geringen Gehalt arbeiten, wenn er davon nochmal 75% abgeben müsste? Ich finde, der Artikel den ich gelesen habe, trifft es ganz gut: so werden neue Sozialleistungsempfänger erzogen. Und dazu kommt noch die Sinnlosigkeit der Abgabe. Wieviel Geld wird man wohl von einer Hand voll Pflegekinder bekommen?

Für mich widerspricht dieses Gesetz allem wofür die SPD steht. Und der Gesetzesentwurf, der dem Bundesrat vorliegt, erscheint mir wie blanker Hohn. Warum wird dieses Gesetz nicht einfach komplett abgeschafft? Was steht dem entgegen?

Mit freundlichen Grüßen
L. H.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Kostenheranziehung von Pflegekindern.

Pflegekinder können derzeit einen Antrag beim Jugendamt stellen, um sich von der Kostenheranziehung teilweise oder ganz befreien zu lassen. Der Antrag ist aussichtsreich, wenn die Tätigkeit dem Ziel der persönlichen Weiterentwicklung dient. Das ist der Fall, wenn z. B. Pflegekinder für den Führerschein sparen wollen. Eine Befreiung ist außerdem bei einer Tätigkeit möglich, bei der das soziale oder kulturelle Engagement im Vordergrund steht. Das gilt z. B. für das Freiwillige Soziale Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst.

Mit dem Kinder‐ und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wollten wir in der letzten Legislaturperiode zahlreiche Verbesserungen für Kinder und Jugendliche erreichen. Unter anderem wollten wir die Kostenheranziehung von Pflegekindern von bisher 75 % auf 50 % reduzieren. Das wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Darüber hinaus wollten wir Freibeträge einführen: Das monatliche Einkommen aus Schülerjobs, Praktika oder die Ausbildungsvergütung in Höhe von 150 Euro bliebe unberücksichtigt. Mangels Beschlussfassung des Bundesrates über das zustimmungspflichtige Gesetz ist es noch nicht in Kraft getreten. Das bedauere ich zutiefst.

Im Koalitionsvertrag haben wir aber vereinbart, das Kinder- und Jugendhilferecht auf Basis des in der letzten Legislaturperiode beschlossenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes weiterzuentwickeln. Im November hat der Beteiligungsprozess für das neue Kinder- und Jugendhilferecht begonnen. Ich darf Ihnen versichert, dass die Kostenheranziehung thematisiert wird.

Sehr geehrter Herr H., ich sehe hier nach wie vor Reformbedarf. Pflegekinder - wie auch alle Kinder - wollen auf eigenen Beinen stehen und wir dürfen ihnen keine Steine auf den Weg legen.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bartke