Frage an Matthias Bartke bezüglich Soziale Sicherung

Portrait von Matthias Bartke
Matthias Bartke
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Matthias Bartke zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Walter Sascha D. •

Frage an Matthias Bartke von Walter Sascha D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Dr. Bartke,

nun gibt es eine Stellungnahme des Bundesrats zum geplanten Angehörigen-Entlastungsgesetz.

Eine Empfehlung der BR-Ausschüsse ist u. a. mit Umsetzung des Gesetzes die Entlastung der Kommunen sicherzustellen und ein Finanzierungskonzept seitens des Bundes vorzulegen.

Liege ich richtig in der Annahme, dass In dieser Stellungnahme die Kommunen künstlich arm gerechnet werden und es einfach nur ein Versuch ist, vom Bund mehr Geld zu bekommen?

Sind die Kommunen nicht bereits durch das Pflegestärkungsgesetz 2 und 3 im Vorfeld entlastet worden? Ihre Genossin Heike Baehrens hat das ja auch in einem Interview (https://www.youtube.com/watch?v=rwsf1feZvWc&t=19s) vorgebracht.

Wäre es nicht sinnvoll das dem BR in Erinnerung zu rufen?

Sicherlich ist die Stellungnahme der BR-Ausschüsse erst mal nur eine Empfehlung, jedoch frage ich mich natürlich auch, welchen Einfluss diese auf das Abstimmungsverhalten der Länder im BR haben wird.

Unabhängig, dass ich davon ausgehe, dass das Gesetzt locker durch den BT gehen wird, mache ich mir hier natürlich Gedanken, wie man für das Gesetz die Zustimmung des BR erhalten kann.

Welche Kompromisslösungen sehen Sie bzw. was kann man dem BR anbieten, dass er dem Gesetz zustimmt?

Ich lese in viele Antworten an Ihre Petenten, dass sie zuversichtlich sind, dass das Gesetz zustande kommt und nicht an der Finanzierung scheitern wird.
Gibt es noch andere Gründe, die ein Scheitern hervorrufen könnten?

Muss der BR eigentlich auch bei einer Anhebung der Selbstbehalte bei der Berechnung der Leistungsfähigkeit beteiligt werden? Was würde sonst dagegen sprechen, diese bei einer ablehnenden Haltung des BR einfach auf 8333,33 Euro her aufzusetzen?

Ich Schreibe Ihnen mit größter Verzweiflung, weil ich hoffe, dass mein psychisches Leid bald endlich ein Ende hat und würde gerne zum Abschluss noch wissen, was Sie so sicher macht, dass dieses vernünftige Gesetz zum 01.01.2020 Inkrafttreten wird?

Mit freundlichen Grüßen
D.

Portrait von Matthias Bartke
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Angehörigen-Entlastungsgesetz. Ich verstehe die Erwartungen und den Druck bei Ihnen und vielen Angehörigen, die sich nach einer Entlastung bei der Heranziehung zum Elternunterhalt sehnen.

Wir befinden uns gerade mitten im parlamentarischen Verfahren, dessen Ausgang ich nicht vorhersagen kann. Die Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales wird noch einmal die verschiedenen Argumente, auch die der Kommunen, beleuchten. Sie können den Anhörungstermin auf der Seite des Ausschusses erfahren https://www.bundestag.de/arbeit und die Stellungnahmen der Sachverständigen dort lesen.

Für die Kosten müssen zwar zunächst die Kommunen aufkommen, die für die Sozialhilfe zuständig sind. Beziffert werden die Kosten auf 300 Millionen Euro jährlich. Dem stehen aber derzeit nicht bezifferbare Einkommensteuermehreinnahmen bei Bund, Ländern und Gemeinden gegenüber, weil durch die neue Regelung weniger Angehörige steuerliche Vorteile in ihrer Steuererklärung geltend machen könnten. Dennoch ist es kein Geheimnis, dass die Länder nicht begeistert von dem Gesetz sind, da es sie unterm Strich Geld kosten wird.

Ich halte es für möglich, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Ich bin aber zuversichtlich, dass es am Ende eine Einigung geben wird, da der Druck der Betroffenen sehr hoch ist und es hier um eine Umsetzung des Koalitionsvertrages geht.

Freundliche Grüße
Matthias Bartke