Frage an Matthias Gastel bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Matthias Gastel
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Frage von Julian-Samuel G. •

Frage an Matthias Gastel von Julian-Samuel G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie stehen sie zu Abschiebungen nach Afghanistan?
Ist für Sie eine Verurteilung wegen einer schweren Straftat Rechtfertigung einer Abschiebung eines anerkannten Geflüchteten?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Gebühr,

vielen Dank für Ihre beiden Fragen vom 13. September 2017, die ich gerne beantworte:

Zu Ihrer 1. Frage:
Die Sicherheitslage in Afghanistan hat sich ohne jeden Zweifel verschlechtert. Abschiebungen dorthin lehne ich deshalb ab. Sie sind eine politische Machtdemonstration auf Kosten der Betroffenen. Anstatt die afghanischen Geflüchteten zu verunsichern, sollten für sie vielmehr Integrationskurse geöffnet und Perspektiven hier geschaffen werden.

Zur Ihrer 2. Frage:
Die Abschiebung eines verurteilten Straftäters in ein Kriegsgebiet und die damit verbundene Gefahr unmenschlicher Behandlung (zum Beispiel Folter oder Todesstrafe) verbieten nach Auffassung der Grünen sowohl das internationale Recht (Artikel 1 + 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention) als auch das nationale Recht (Artikel 1 + 2 Grundgesetz). Die Meinung von uns Grünen: Wenn wir uns glaubhaft für die Einhaltung von Menschenrechten einsetzen wollen, dann müssen diese auch für solche Personen gelten, deren Taten wir missbilligen. Wer hier Straftaten begeht, muss erstmal hier vor Gericht gestellt werden. Dies gilt auch für Personen, denen der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde und die in Deutschland straffällig geworden sind.

Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Gastel, MdB

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