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Ihre Partei möchte Flüge mit Privatjets zusätzlich besteuern. Was definiert einen Privatjet? Sind Organ-/Patiententransporte und Luftrettung auch betroffen?

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Frage von Sandro R. •

Ihre Partei möchte Flüge mit Privatjets zusätzlich besteuern. Was definiert einen Privatjet? Sind Organ-/Patiententransporte und Luftrettung auch betroffen?

Wie werden die Begriffe Privatjet und Luxusflug charakterisiert? Sind kleine Sportflugzeuge und Segelflugzeuge auch betroffen? Sind große Verkehrsflugzeuge (Boeing 747), welche als Privatflugzeug von Superreichen genutzt werden, ausgenommen?

Viele Privatjets fliegen im Behördenauftrag, für medizinische Zwecke oder für Nichtregierungsorganisationen, beispielsweise in der privaten Seenotrettung. Eine eindeutige Abgrenzung zum Luxusflug ist nur schwer vorzunehmen und es besteht ein großes Risiko, dass entweder die Falschen getroffen oder genug Schlupflöcher für Superreiche offen bleiben.

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Antwort von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr R.,

danke für Ihre Anfrage, mit der Sie allerdings einen Parteitagsbeschluss und keinen Beschluss der Bundestagsfraktion ansprechen. Mir liegt die genaue/abschließende (ggf. revidierte) Formulierung des Parteitages nicht vor. Ich gehe jedoch nicht davon aus, dass der Beschluss so genau formuiert ist, dass er eine solche Ausdifferenzierung vornimmt wie Sie in Ihrer Fragenstellung.

Das, was mit dem Parteitagsbeschluss gewollt wird, umfasst mit Sicherheit nicht die Beispiele, die Sie nennen. Politisch geht es den Parteitagsdelegierten um diejenigen, die mit ihren Privatjets aus überwiegend privaten Anlässen das Klima übermäßig belasten. Es ist nicht die Intention, Organ- und Patientenflüge zu besteuern. Die Botschaft ist: Wir lassen uns nicht von Superreichen, die aus Unvernunft handeln und im erheblichen Übermaß Ressourcen vergeuden, das Klima ruinieren. 

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Gastel

 

 

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