Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 GG ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat
Dies würde also auch Sie betreffen.
Über das weitere Vorgehen kann sinnvoll erst nach Abschluss des Organstreitverfahrens und damit voraussichtlich nach der bevorstehenden Bundestagswahl entschieden werden.
Es stimmt, dass in 16 Jahren unionsgeführter Bundesregierungen nicht alles, was erforderlich gewesen wäre, auf den Weg gebracht werden konnte. Eine bessere Ausstattung der Bundeswehr ließ sich beispielsweise mit der SPD als Koalitionspartner nicht realisieren.
Ich halte es für falsch, „X“ und andere Plattformen den Extremisten, gleich welcher Art, zu überlassen
Da insofern fraglich ist, ob und inwieweit Formen des Journalismus innerhalb des Wertekanons der gemeinnützigen Zwecke im Sinne der Abgabenordnung eingeordnet werden können, halten wir Änderungen an den bestehenden Regelungen für nicht geboten.