Frage an Matthias Rößler bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Matthias Rößler
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Frage von Klaus W. •

Frage an Matthias Rößler von Klaus W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Rößler,in der SZ vom 16.5.13 wurde berichtet,dass die Regierungsparteien entgegen den Empfehlungen der unabhängigen Wahlkreiskommission die Wahlkreise zu ihren Gunsten abgeändert haben.Würden Sie mir zustimmen,dass dies eine demokratisch legitimierte Form der Wahlmanipulation ist.Warum haben Sie als Landtagspräsident nichts gegen die offensichtliche Benachteiligung der anderen Parteien unternommen?

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Sehr geehrter Herr Wesely,

Ihre Behauptung, dass die Entscheidung über die Festlegung der Wahlkreise „eine demokratisch legitimierte Form der Wahlmanipulation“ sei, weise ich als unzutreffend zurück. Das Recht und die Pflicht Wahlkreise neu zuzuschneiden, sind schon allein aufgrund der demographischen Entwicklung und der Wanderungsbewegungen der Bevölkerung bedingt. Der Sächsische Landtag kann sich dem nicht entziehen. Bei dieser Gestaltungsaufgabe muss er sich an die Vorgaben, die die Verfassung und die Gesetze machen, halten. Dieser Vorrang von Verfassung und Recht wurde bei dem Neuzuschnitt der Wahlkreise beachtet und eingehalten.

Die von mir gemäß § 3 Abs. 1 SächsWahlG eingesetzte unabhängige Wahlkreiskommission hat dem Staatsministerium des Innern einen Bericht mit Vorschlägen zum Neuzuschnitt und zur künftigen Zahl der Wahlkreise in Sachsen vorgelegt. Nach § 3 Abs. 4 SächsWahlG hat die Staatsregierung dem Landtag rechtzeitig vor der nächsten Landtagswahl einen Gesetzentwurf zur Änderung der Anlage zum Landeswahlgesetz (Wahlkreiseinteilung) vorzulegen. Dies ist mit der Einbringung des am 16. Mai 2013 in zweiter Lesung beschlossenen Gesetzentwurfs geschehen. Die darin vorgenommene Wahlkreiseinteilung beruht zum größten Teil auf den Vorschlägen der Wahlkreiskommission. Die Staatsregierung ist jedoch an die Vorschläge der Wahlkreiskommission nicht gebunden, sondern besitzt hier einen eigenen Ermessensspielraum. Zum Gesetzentwurf fand am 21. März 2013 im Landtag eine Sachverständigenanhörung statt. Keiner der angehörten Sachverständigen hat dabei Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs geäußert.
Bei dieser Beurteilungslage durch die Sachverständigen, die von allen Fraktionen des Sächsischen Landtags benannt wurden, und vor dem Hintergrund, dass auch ich keine verfassungsrechtlichen Zweifel an der Neufassung des Sächsischen Wahlgesetzes habe, gibt es keinen Grund für das von Ihnen geforderte Einschreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Rößler

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