Frage an Matthias Zimmer bezüglich Recht

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Matthias Zimmer
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Frage von Patrick S. •

Frage an Matthias Zimmer von Patrick S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Zimmer,

die Lufthansa und andere Luftverkehrsunternehmen befinden sich derzeit in einer schwierigen Lage. Nichtsdestotrotz begehen einige dieser Unternehmen fortgesetzten Rechtsbruch, indem erhaltene Zahlungen für nicht durchgeführte/abgesagte Flüge bis heute einfach nicht rückerstattet werden. Bei Flugbuchungen ist es im Gegensatz zu anderen Dienstleistungen üblich, diese im Voraus zu bezahlen. Damit sind die Kunden in der absolut schwächeren Position, zudem scheint es so, dass die Bundesregierung diesen Rechtsbruch toleriert (zumindest untätig bleibt), die Gerichte insoweit überlastet sind, dass selbst Firmen wie Flightright etc. die Rechte der Kunden nur schwer und schon gar nicht zeitnah durchsetzen können.
Zusammenfassend muss man also festhalten, dass Vorauszahlungen die Kunden in eine faktisch rechtlose Position bringen, da ja Rechtsbrüche nicht geahndet werden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, denn dieses Beispiel könnte ja Schule machen - spätestens in einer weiteren Corona-Welle oder in der nächsten Krise.
Meine Frage nun an Sie: Was gedenkt der Gesetzgeber gegen dieses Missverhältnis und für ausgleichenden Kundenschutz zu tun – und falls die Antwort „nichts“ lautet – warum nichts?

Freundliche Grüße
P.

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CDU

Sehr geehrter Herr Sieber,

das Prinzip der Vorauszahlung gilt nicht nur bei Flugtickets, sondern ist bei vielen anderen Dienstleistungen, z.B. Reinigung, Bahntickets, Konzerttickets, Pauschalreisen, einigen Hotelketten, online-Käufen u.v.m., durchaus üblich. Dabei sind Rückerstattungen auch in Form von Gutscheinen unabhängig der Corona-Pandemie möglich. Auch die Lufthansa erstattet nicht genutzte Flugtickets gemäß ihrer AGBs. Falls Sie in einem konkreten Fall keine Erstattung bekommen haben, so ist dies grundsätzlich erst einmal ein Fall für den privaten Rechtsweg oder für die extra für solche Probleme eingerichteten Verbraucherzentralen. Diese haben im Regelfall auch einen sehr guten Überblick, ob es sich um Einzelfälle oder um Probleme größeren Ausmaßes handelt.

Die politische Entscheidung, die größte deutsche Luftfahrtgesellschaft zu unterstützen, die schuldlos in eine existenzbedrohende Situation geraten ist, hat grundsätzlich erst einmal nichts mit der Rückerstattung an Kunden zu tun. Inwieweit es sich bei dem von Ihnen geschilderten Fall um einen "fortgesetzten Rechtsbruch" handelt, vermag ich nicht zu beurteilen. Die Verbraucherschutzrechte sind in den letzten Jahren in Deutschland als auch auf EU-Ebene systematisch erweitert worden.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Zimmer