Frage an Max Stadler bezüglich Verbraucherschutz

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Max Stadler
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Frage von Jay S. •

Frage an Max Stadler von Jay S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Stadler,

in den letzten Jahren mussten u.a. FDP-Politiker beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden gegen Sicherheitsgesetzen einlegen. Dies waren oft erfolgreich. Möglicherweise auch beim Zugangserschwerungsgesetz. Sind in der aktuellen Legislaturperiode ihrer Meinung nach mehr verfassungswidrige Beschlüsse gefasst worden als in der Vergangenheit? Was sind dafür die Gründe und was schlagen Sie vor um dies zu korrigieren?

Mit freundlichen Grüßen

Scharff

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Scharff,

vielen Dank für Ihre wahrlich berechtigte Frage.

Allerdings sind Gesetzesbeschlüsse aus der rot/grünen Regierungszeit weitgehend schon beim Bundesverfassungsgericht abgehandelt worden, während - schon aus Zeitgründen - solche aus der zeit der jetzigen großen Koalition noch beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind. Insofern besagt eine Statistik nicht allzu viel.

Herr Schäuble beruft sich ja gerne darauf, dass aus seiner jetzigen Ministerzeit kein Gesetz aufgehoben worden sei. Er vergißt zu erwähnen, dass die CDU/CSU bei verfassungsrechtlich fragwürdigen Gesetzen der Vorgängerregierung mit gestimmt hat oder sogar noch tiefere Einschnitte in die Bürgerrechte gefordert hatte.

Jedenfalls ist wegen der Vorratsdatenspeicherung eine einstweilige Anordnung des BVerfG ergangen, was eher ungewöhnlich ist. Bezüglich der Erschwernisse beim Ehegattennnachzug hat sogar der Vorsitzende des Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD) erklärt, er hoffe, dass dieses schwarz-rote Gesetz in Karlsruhe aufgehoben werde.

Daran zeigt sich, nimmt man auch noch das BKA-Gesetz und die Internet-Zugangssperren hinzu, dass leider die große Koalition die Tendenz der Bürgerrechtseingriffe ihrer Vorgängerregierung nahtlos fortgesetzt hat.

Entscheidend ist nicht die Statistik, sondern der Denkansatz. Eingriffe in die Privatsphäre werden immer mehr vor verlagert, sie knüpfen häufig nicht mehr an konkrete Verdachtsmomente an (beispiel: Vorratsdatenspeicherung). Diese Grundlinie hat leider sowohl rot/grün verfolgt als auch die große Koalition.

Mit freundlichen Grüßen

Max Stadler