Guten Tag, Frau Wegling. Ich vermisse schon hier bei den Auswahlmöglichkeiten das Thema Tierschutz. Werden Sie sich für ein echtes Tierschutzgesetz einsetzen, das auch für sogenannte Nutztiere gilt?

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Melanie Wegling
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Frage von Pia T. •

Guten Tag, Frau Wegling. Ich vermisse schon hier bei den Auswahlmöglichkeiten das Thema Tierschutz. Werden Sie sich für ein echtes Tierschutzgesetz einsetzen, das auch für sogenannte Nutztiere gilt?

Auch Tiere, die wir für unseren Nutzen vermehren und töten, sollten vor Quälerei geschützt werden. Dringend notwendig sind u.a. das Verbot der Anbindehaltung, Verbot von Langstreckentransporten, Verbot von willkürlichen Amputationen. Wie werden Sie sich für mehr Tierwohl stark machen?

Danke.

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Sehr geehrte Frau T.,

vielen Dank für Ihre Frage über abgeordentenwatch.de zum Thema Tierschutz. Die Koalitionsparteien haben konkrete Maßnahmen vereinbart, um den Tierschutz zu verbessern und um Tiere in Deutschland besser zu schützen. Diese Punkte werden jetzt umgesetzt. 

Wir alle tragen Verantwortung für Tiere als fühlende Mitgeschöpfe. Diesem Anspruch wollen wir gerecht werden. Auch unsere Verfassung nimmt uns in die Pflicht: Der Tierschutz ist im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Nach wie vor bestehen aber Defizite, insbesondere bei Anwendung und Vollzug der Regeln. Mit diesen Defiziten dürfen und wollen wir uns nicht abfinden. In den vergangenen Jahren sind Forschung und Wissenschaft beim Tierschutz vorangekommen und haben uns wichtige neue Erkenntnisse gebracht. Diese neuen Erkenntnisse fließen jetzt in die Gesetzesänderung ein.

Mit den geplanten Änderungen sollen – unter anderem – der illegale Handel mit Welpen und anderen Tieren auf Onlineplattformen bekämpft und eine bessere Kontrolle an Schlachthöfen durch Videoüberwachung eingeführt werden. Weitere wichtige Änderungen: 

  • Maßnahmen zum Schutz von Tieren in reisenden Zirkusbetrieben. 
  • Maßnahmen, um die Zahl „nicht-kurativer“ Eingriffe (z. B. Schwänzekürzen bei Ferkeln und Lämmern) zu reduzieren. 
  • Maßnahmen, um die Qualzucht in Deutschland weiter einzudämmen.
  • Einrichtung des Amtes des oder der Bundestierschutzbeauftragten. 
  • Effektivere Straf- und Bußgeldvorschriften bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz.

Die Anbindehaltung von Tieren – ob Esel, Ziege, Rind etc. – wird grundsätzlich verboten. Das BMEL weiß um seine Verantwortung für Bergbauern und Almen mit ihrer Rinderhaltung und deren Bedeutung für die wertvollen und artenreichen Kulturlandschaften mit ihren Wiesen und Weiden. Dieser Verantwortung wird das BMEL gerecht. Für die Anbindehaltung von Rindern gilt daher: Die ganzjährige Anbindehaltung wird in zehn Jahren verboten, die „Kombihaltung“, in der die Tiere viel Zeit auf der Weide verbringen, bleibt unter weiterentwickelten Voraussetzungen für in landwirtschaftlichen Betrieben mit höchstens 50 über sechs Monate alten Rindern erlaubt.

Die Verkündung des Gesetzes ist derzeit für Dezember 2024 vorgesehen. Das Gesetz soll sechs Monate nach der Verkündung in Kraft treten, das heißt: Ab diesem Zeitpunkt gelten die geänderten Regelungen. Für einige dieser Regelungen sind längere Übergangsfristen vorgesehen, um den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich auf die geänderten Anforderungen einzustellen

Aktuelle Infos und vertiefende Texte zu Tierschutz-Themen finden Sie auf der Website des BMEL unter https://www.bmel.de/tierschutz.

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Wegling

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