Frage an Michael Groß bezüglich Recht

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Michael Groß
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Frage von Raimund S. •

Frage an Michael Groß von Raimund S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Groß,

die Bundesregierung hat den faktischen Abschiebestopp nach Afghanistan beendet, trotz einer beispiellosen Anschlagswelle. Am Tage des Besuches von Innenminister de Maizière in der Hauptstadt Kabul, den dieser mit aufgesetztem Stahlhelm und Leibgarde durchführte, sprengte sich vor einer Polizeistation ein Selbstmordattentäter in die Luft und riss 29 Menschen in den Tod.
Ganz aktuell, in der vergangenen Woche, sprengte sich ein Selbstmordattentäter mit seinem Auto am Tor des deutschen Generalkonsulats in Masar-Scharif in die Luft und tötete fünf Menschen und verletzte weiter 120 unschuldige Opfer.

Dennoch beharrt die Bundesregierung auf der Ausreise von gegenwärtig 12500 Afghanen aus Deutschland. Insgesamt ist davon auszugehen, dass derzeit deutlich über 120.000 Menschen aus Afghanistan in Deutschland mit einem unsicheren Status leben und auf Schutz oder ein Bleiberecht hoffen.
Aus Sicht des Innenministeriums könne „eine Verschlechterung der Sicherheitslage im gesamten Land (..) nicht bestätigt werden.“ Es gebe „vergleichsweise stabilen“ Gegenden, in die könnten Afghanen zurückkehren. Die Lage in den „meisten urbanen Zentren“ gelte als „ausreichend kontrollierbar“. Für das gesamte Land bestehe aber „eine mindestens abstrakte Gefahr von Kampfhandlungen oder Attentaten“, denen auch Zivilisten zum Opfer fallen könnten.
Dass es die angeblich sicheren „urbanen Zentren“ nicht gibt, haben die oben zitierten Selbstmordanschläge anschaulich dargelegt. Das Ökumenisches Zentrum für Umwelt-, Friedens- und Eine-Welt-Arbeit e.V. analysiert die Frage der Abschiebungen in das angeblich sicheres Herkunftsland Afghanistan folgen-dermaßen: „Welch ein Zynismus angesichts der von Gewalt geprägten und desolaten Gegenwart im Lande, für die auch Deutschland nach 13 Jahren bewaffneter Intervention verantwortlich ist.“

Wie setzen Sie sich als Bundestagsabgeordneter für ein dauerhaftes, gesichertes Bleiberecht der aus Afghanistan geflüchteten Menschen ein?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schorn-Lichtenthäler,

vielen Dank für Ihre Mail und Ihre Kritik an den geplanten Abschiebungen nach Afghanistan.

Ich teile Ihre Auffassung und kritisiere die bisherigen und geplanten Sammelabschiebungen nach Afghanistan. Das Grundgesetz verbietet das Abschieben in Krisen- und Kriegsgebiete. Daran müssen wir uns halten. Ja, es gibt Regionen in Afghanistan, die dank internationaler Hilfe, stabiler sind als noch vor ein paar Jahren. Ich würde bei Weitem aber nicht so weit gehen zu behaupten, dass diese Regionen als befriedet eingestuft werden können. Unruheherde und Kriegsauseinandersetzungen sind in weiten Teilen des Landes noch vorhanden und können sich lokal schnell ausbreiten und auf heute stabilere Regionen jederzeit überschwappen.

Nach allen Informationen, die mir vorliegen, gibt es derzeit keine Möglichkeit, Menschen in Sicherheit und Würde in die afghanische Heimat zu schicken. Dem Bespiel der schleswig-holsteinischen Landesregierung sollten alle Bundesländer folgen und dem Stopp von Abschiebungen nach Afghanistan folgen. Auch NRW hat sich an der laufenden dritten Sammelabschiebung nach Afghanistan nicht beteiligt.

Unsere Außenpolitiker*innen der SPD-Bundestagsfraktion teilen Ihre Einschätzung und stehen im engen Austausch mit den zuständigen Bundesministerien für Inneres und Auswärtiges. Hier muss es zu einem Umdenken kommen. Wir werden den Druck an dieser Stelle aufrechterhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Groß