Frage an Michael Groß

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Michael Groß
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Frage von Stefan P. •

Frage an Michael Groß von Stefan P.

Hallo Herr Groß

Warum gibt es eine doppelte Staatsangehörigkeit? Warum müssen sich die Menschen, egal woher sie kommen, oder wohin sie auswandern, nicht eindeutig zu einem Staat bekennen, dem sie angehören wollen? Würden dadurch nicht viele Probleme erspart bleiben?

MfG
Stefan Pöter

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pöter,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur doppelten Staatsbürgerschaft.

Die SPD hat sich bewusst dazu entschieden, die Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht weitgehend abzuschaffen. Das ist mit den Stimmen der Union 2014 so umgesetzt worden.

Wer in Deutschland als Kind ausländischer Eltern geboren wird, bekommt die deutsche Staatsangehörigkeit und kann sie auch mit Eintritt der Volljährigkeit behalten, ohne die ausländische Staatsangehörigkeit der Eltern abgeben zu müssen, sofern er oder sie in Deutschland aufgewachsen ist.

Wie Sie sicherlich wissen, ist die Erlangung der doppelten Staatsbürgerschaft an konkrete Voraussetzungen gebunden. Nur, wer sich bei Vollendung des 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland aufgehalten hat, sechs Jahre eine deutsche Schule besucht oder einen deutschen Berufsabschluss nachweisen kann, kann die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten.

Ich glaube, eine doppelte Staatsbürgerschaft hat nichts mit einem Mehr oder Weniger an Loyalität zu einem Land zu tun. Die doppelte Staatsbürgerschaft sollte vielmehr als ein selbstverständlicher Teil der Anerkennungskultur in Deutschland verstanden werden. Damit wird auch den internationalen Biografien und Migration Rechnung getragen, denn Mehrstaatigkeit ist in den letzten Jahren immer mehr zu Normalität geworden. Doppelte Staatsbürgerschaften bauen Brücken, erleichtern Integration und schaffen letztlich Identität. Ich sage aber auch ganz klar, auch diejenigen, die eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, sind verpflichtet, nach den Grundwerten unserer Verfassung zu leben.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Groß