Frage an Michael Gwosdz bezüglich Recht

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Michael Gwosdz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Wolfgang G. •

Frage an Michael Gwosdz von Wolfgang G. bezüglich Recht

Jugendgewalt

Einem Bericht des Hamburger Abendblattes vom 01. Juni 2010, Seite 12/13, habe ich entnommen, dass es im Bezirk Bergedorf mit einer neuen Form der Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht, dem so genannten „Bergedorfer Modell“, gelungen ist, die Jugendkriminalität in Bergedorf innerhalb eines Jahres um 15%, die Zahl der Gewalttaten sogar um 20% zu senken. Trotz dieser offensichtlichen Erfolge wird dieses Modell bisher für ganz Hamburg abgelehnt, von der Innen- und der Justizbehörde sogar offen boykottiert.
Was werden Sie tun, damit diese neue Form der Bekämpfung der Jugendgewalt in ganz Hamburg angewendet wird?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Glöckner,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Jugendgewalt. Das Thema beschäftigt uns in der Fraktion unabhängig von der momentan gestiegenen Aufmerksamkeit schon lange. Über die verschiedenen Fachressorts hinweg diskutieren wir Ansätze, wie die Gewaltbereitschaft von Jugendlichen, aber auch Erwachsenen, auf verschiedenen Wegen reduziert werden kann. Der Senat hat hierzu das "Handlungskonzept gegen Jugendgewalt" verabschiedet (siehe http://handeln-gegen-jugendgewalt.hamburg.de/ ), das zehn Säulen umfasst, von denen einige auch den schulischen Bereich betreffen. So wird z.B. die Schulpflicht inzwischen sehr stringent durchgesetzt - so gehört es auch zu dem von Ihnen angesprochenen Bergedorfer Modell, anhaltenden Schulabsentismus, also Schulschwänzen, ggf. mit einer Gefängnisstrafe zu sanktionieren.

Insofern kann nicht die Rede davon sein, dass ein Modell "offen boykottiert" wird. Im Gegenteil - die Bergedorfer Erfahrungen sind ein wichtiger Beitrag, das Konzept gegen Jugendgewalt weiter zu verbessern. Allerdings darf dabei nicht vergessen werden, dass es im Kampf gegen Jugendgewalt keine einfachen Rezepte gibt. Hier müssen viele Räder ineinander greifen. Bei bestehenden Maßnahmen wie dem Bergedorfer Modell muss auch genau geprüft werden, ob ein Rückgang von Jugendgewalt direkt auf die Maßnahme zurückgeführt werden kann oder ob andere begleitende Umstände ebenso Auswirkungen haben - so wird das Handlungskonzept gegen Jugendgewalt mit seinen verschiedenen Ansätzen natürlich auch in Bergedorf umgesetzt. Welchen Anteil welche Maßnahme am beobachteten Rückgang hat, ist so einfach nicht zu beantworten.

Der im Bergedorfer Modell verfolgte Ansatz ist keine völlig neue Idee. Der "systemische und ganzheitliche Ansatz" ist richtig und wird z.B. über die Fallkonferenzen zu Intensivtätern auch schon heute durchgeführt. Jugendliche Intensivtäter werden auch schon heute in der "Protäkt"-Datei erfasst - insofern ist kein neues Instrument notwendig, zu prüfen ist vielmehr, wie gut das Instrument auch genutzt wird. Die Idee schließlich, dass Jugend- und Familienrichter in einer Person vereinigt sind, können die Gerichte in eigener Verantwortung umsetzen.

Wir brauchen wirkungsvolle Maßnahmen gegen Jugendgewalt und betrachten deshalb die unterschiedlichen Vorschläge, die zur Zeit gemacht werden, sehr genau.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Gwosdz MdHB

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