Frage an Michael Kauch bezüglich Wirtschaft

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Michael Kauch
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Frage von Sebastian B. •

Frage an Michael Kauch von Sebastian B. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Kauch,

das Thema Softwarepatente liegt mir als Programmierer bei einer kleinen Dortmunder Softwareschmiede sehr am Herzen. Wie ist Ihre Position zu diesem Thema?

Noch sind in Deutschland Patente auf reine Software nicht möglich, aber gerade die Europäische Kommission sowie anscheinend die Bundesregierung vertreten eine offenbar patentfreundliche Politik, im Gegensatz zu den Stellungnahmen des EU-Parlamentes und des Bundestages, die offenbar eher Ohren für die Wünsche der mittelständischen Unternehmen haben anstatt für das konzentrierte Großkapital.

Aus meiner Sicht und der meiner bisherigen Dortmunder Arbeitgeber würden Softwarepatente die Rechtsunsicherheit und Kosten für kleine Unternehmer (wobei "klein" auch die größte Dortmunder IT-Firma mit über 1000 Mitarbeitern betrifft) unnötig steigern. Tatsächlich habe ich es in meiner Laufbahn selbst erlebt - hierzu zählen ein inzwischen ausgelaufenes Patent auf GIF und eines auf telefonische Bezahlvorgänge. Lustigerweise sollte es diese Patente in Deutschland nicht geben, aber die Haltung des Europäischen Patentamtes ist eine andere, woraus bereits jetzt Probleme für IT-Firmen entstehen.

Ich befürchte, das die Bundesregierung ihre Ratspräsidentschaft nutzt, um das Thema unter dem Deckmantel der Rechtsharmonisierung auf Europäischer Ebene weiter voranzutreiben.

Mit freundlichem Gruß

Sebastian Baltes

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FDP

Sehr geehrter Herr Baltes,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.02.2007 und Ihr Interesse an der Position von Herrn Kauch zum Thema Softwarepatente.

In der Tat gibt es innerhalb der EU Tendenzen, die Patentierbarkeit von Software bzw. Computerprogrammen auszuweiten. Bereits in der vergangenen Wahlperiode wurde im Deutschen Bundestag ein fraktionsübergreifender Antrag (Bt.-Drs. 15/4403) beschlossen, in dem die Bundesregierung dazu aufgefordert wird, die Patentierbarkeit von Software zu begrenzen mit dem Ziel, den Wettbewerb in der Softwarebranche zu sichern.

Die FDP-Bundestagsfraktion, die den Antrag miteingebracht hat, fühlt sich weiterhin an diesen Beschluss gebunden. Sie wird dementsprechend darauf achten, dass die vom Deutschen Bundestag getroffenen Entscheidungen von der Bundesregierung eingehalten werden.

Grundsätzlich steht die FDP-Fraktion für einen effektiven Schutz der Eigentumsrechte durch z.B. Patente und das Urheberrecht. Patentierbarkeit muß sich allerdings weiterhin an der Technik-Voraussetzung (analog zum Technikbegriff des BGH) orientieren und an ein möglichst umfassendes Interoperabilitätsprivileg geknüpft sein.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Volker Krah

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