warum werden nur Wärmestromkunden mit Doppeltarifzählern entlastet?

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Michael Kruse
FDP
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Frage von Christina J. •

warum werden nur Wärmestromkunden mit Doppeltarifzählern entlastet?

warum werden nur Nachtspeicherheizungskunden mit Doppeltarifzählern entlastet?
Hallo Herr Kruse,
von der Nachbesserung des Strompreisbremsengesetzes Mitte dieses Jahres haben Menschen, die ihren Wärmestrom über einen Eintarifstromzähler erhalten NICHTS! Warum werden nur Nachtspeicherheizungskunden mit Doppeltarifzählern entlastet? Welchen Grund gibt es dafür?
Vielen Dank für eine Antwort.
C. J.

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Antwort von
FDP

Durch eine schnelle und gute Zusammenarbeit von Regierungsfraktionen und Bundesregierung beim Ergreifen von Maßnahmen zur Abwehr des russischen Energiekriegs hat sich die Situation auf den Energiemärkten wieder entspannt und ich bin stolz darauf, dass wir Freie Demokraten mit unseren Impulsen hierzu einen maßgeblichen Beitrag geleistet haben. Konsumenten wurden spürbar entlastet, die Handelspreise von Energie befinden sich deutlich unter dem Krisenniveau und die Senkungen wurden und werden Schritt für Schritt an die Verbraucher weitergegeben. Bereits die Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe auf das EU-Mindestmaß, wofür wir Freie Demokraten uns stark gemacht haben, ist ein Meilenstein für den Produktionsstandort Deutschland. Die Bundesregierung setzt mit diesen Vorschlägen auf die Senkung von Steuern und macht Deutschland im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig. Der nächste Schritt sollte nach unserer Überzeugung die breite Entlastung der Bürger und der Wirtschaft bei der Stromsteuer sein. Mittelfristig setzen wir uns zudem für eine komplette Abschaffung der Stromsteuer auf europäischer Ebene ein. Als Freie Demokraten werden wir weiter daran arbeiten, die Energieversorgung in Deutschland durch eine Ausweitung des Angebots zu stabilisieren und die Energiepreise so zu senken. Der Preis für Strom in Deutschland muss für alle sinken.

Die Energiekostenbremsen wurden so konstruiert, dass sie in der Krise vor allem außergewöhnliche Härten abfedern und haben damit aus unserer Sicht ihren Zweck erfüllt. Der Deutsche Bundestag hat im frühen Sommer letzte minimalinvasive Anpassungen vorgenommen. Dabei wurde für Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie und die Ahrtal-Katastrophe besondere Härten zu erleiden hatten, eine faire Berücksichtigung bei der Entlastung geschaffen. Bei dem Vorschlag zur Entlastung der Kunden mit gesondertem Heizstromtarif ging es um die Abfederung unbilliger Härten. Die Preise für Heizstrom waren zwar ebenfalls von Strompreiserhöhungen betroffen, liegen jedoch unterhalb der Kosten von anderen Energieträgern. In den Preisbremse-Gesetzen wurde den Kunden von Öl und Gas eine Verdopplung gegenüber dem Vorkrisenniveau zugemutet. Der Preis für Wärmestrom wurde im Durchschnitt auf das 1,7-fache begrenzt. Zu einer zu großen Ungleichbehandlung darf es nicht kommen.

              

Eine gesonderte Berücksichtigung ohne Zweittarifzähler lässt sich ohne einen erheblichen Mehraufwand durch die Versorger nicht bewerkstelligen. Sie müssten für eine hohe Zahl betroffener Kunden nachträglich die Höhe der Strompreisentlastung neu berechnen und schätzen, was wiederum zusätzliche Kosten und Ungenauigkeit mit sich bringt. Das wäre weder begründbar noch vermittelbar gewesen. Einen grundsätzlichen "Preisdeckel für Heizstrom" gibt es also nicht.

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