Beim Ehegattennachzug von Ausländern müssen Deutschkenntnisse vor Einreise nachgewiesen werden, sofern die Antragsteller nicht aus privilegierten Staaten kommen. Sehen Sie darin eine Diskriminierung?

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Frage von Yunus M. •

Beim Ehegattennachzug von Ausländern müssen Deutschkenntnisse vor Einreise nachgewiesen werden, sofern die Antragsteller nicht aus privilegierten Staaten kommen. Sehen Sie darin eine Diskriminierung?

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