Frage an Michael Luther bezüglich Finanzen

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Michael Luther
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Frage von Elke S. •

Frage an Michael Luther von Elke S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Luther

z. Zt. wird als neuestes Heilmittel gegen die europäische Schuldenkrise die Installierung des ESMs vorbereitet. Der wissenschaftliche Beirat des Finanzministers, der Bundesrechnungshof und der Bund der Steuerzahler warnen vor den Risiken dieses sogenannten Rettungsschirms.
Dennoch möchte sich die bundesdeutsche Regierung für die Einlage von ca. 22 Milliarden Euro weiter neu verschulden.
Deutschland ist bereits mit 1,9 Mrd. Euro verschuldet und wie Sie sicherlich wissen, ab einer gewissen Schuldenmasse gibt es no point of return.
Gibt es für Sie Obergrenzen für Haftungen und finanzielle Hilfen für die überschuldeten Staaten?
Ist der ESM erst installiert, besteht Nachschußpflicht ohne Kontrolle des Bundestags wie Herr Regling sagte:
„Dass Garantien zu Zahlungsverpflichtungen führen, wenn der Garantiefall eintritt, liegt in der Natur der Sache. Das ist bei jeder Bürgschaft so. Wenn der deutsche Staat für Exporte garantiert und ein Schadensfall eintritt, ist dies nicht anders. Da gibt es auch keine Beschlüsse von Regierung oder Parlament mehr. Eventuelle Garan¬tieausfälle bei der EFSF oder dem ESM werden ebenso gehandhabt. Da kann man auch nicht noch einmal eine Bremse einbauen. Insofern läuft die Kritik ins Leere, das Budgetrecht des Parlaments werde ausgehebelt. Wenn ein Länderprogramm be¬schlossen wird, ist Einstimmigkeit der Euro-Gruppe erforderlich. Wer meint, die Risi¬ken in einem konkreten Fall nicht übernehmen zu können, muss zu diesem Zeitpunkt mit nein stimmen“. ( FAZ 16.4.2011)
Ein gewichtiger unberechenbarer Faktor im Bundeshaushalt hält damit Einzug, auf den Sie dann keinen Einfluß haben werden.

Werden Sie trotzdem dem ESM zustimmen?

Ich danke für Ihre Bemühungen mit freundlichen Grüßen
Elke Seyrer

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CDU

Sehr geehrte Frau Seyrer,

für Ihre Anfrage bei www.abgeordnetenwatch zum Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) danke ich Ihnen.

Auf dem Europäischen Rat vom 24. bis 25. März haben die Staats- und Regierungschefs ein umfassendes Maßnahmenpaket verabschiedet, das die wirtschaftspolitische Überwachung der EU stärkt und die dauerhafte Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt gewährleisten wird. Nach der Griechenlandhilfe und dem Euro-Rettungsschirm wird ab Juni 2013 ein dauerhafter Stabilisierungsmechanismus unsere gemeinsame Währung stärken.

Schon im Herbst 2010 hat sich die Bundesregierung für einen dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) eingesetzt. Dieser solle jedoch nur "ultima ratio" sein, also nur eingesetzt werden, wenn die gemeinsame Währung als Ganze in Gefahr gerät. Auch unter dem ESM müssen sich die betroffenen Länder zu klaren Sparvorgaben verpflichten. Der Schirm soll mit effektiv 500 Mrd. € für den Notfall ein tragfähiges Rettungsnetz sein. Deutschland wird sich mit knapp 22 Mrd. € an den 80 Mrd. € umfassenden direkten Einlagen des ESM beteiligen. Auf deutsche Initiative hin erfolgt die Einzahlung ab 2013 in fünf gleichen Raten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch: Ab 2013 sollen private Gläubiger eines hilfsbedürftigen Landes beteiligt werden. Im Fall temporärer Liquiditätshilfen geschieht dies auf freiwilliger Basis, bei festgestellter drohender Insolvenz verpflichtend.

Der ESM wird durch verschiedene politische Maßnahmen ergänzt, die es unwahrscheinlicher machen, dass der permanente Schutzschirm von Staaten gebraucht werden wird. Im Stabilitäts- und Wachstumspakt legen die europäischen Staaten strengere Vorgaben fest, um frühzeitig einem übermäßigen Defizit entgegenzuwirken. Der Schuldenstand wird nunmehr als gleichwertiges Kriterium dem Defizit-Ziel an die Seite gestellt. Staaten mit einem Schuldenstand, der größer als 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ist, müssen diesen Überschuss mit 5 Prozent pro Jahr abbauen. Diese strenge Regel betrifft aktuell auch Deutschland.

Teil des Brüsseler Gesamtpaktes ist der von Deutschland und Frankreich angeregte „Pakt für den Euro Plus“. Er setzt auf Strukturreformen in Europa und steigert die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Staaten, nicht nur untereinander, sondern auch weltweit.

All diese Vereinbarungen, auch diejenigen, die auf den ersten Blick anderen europäischen Partnerländern zu Gute kommen zu scheinen, sind im primären deutschen Interesse. Gerade wir Deutschen haben ein vitales Eigeninteresse an einem nachhaltig stabilen Euro und einer funktionierenden Wirtschafts- und Währungsunion. Deutschland profitiert vom starken Euro, weil er für Wachstum und Arbeitsplätze sorgt: Unsere exportabhängige Wirtschaft profitiert davon, dass es innerhalb der Eurozone keine Wechselkursschwankungen mehr gibt.

Der Euro hat zu einer Vertiefung des europäischen Binnenmarkts mit inzwischen mehr als 500 Mio. Verbrauchern geführt, die 60 Prozent aller deutschen Exporte abnehmen. Nicht zuletzt war und ist die Einführung des Euro mit dem Versprechen niedriger Inflationsraten bzw. einer hohen Kaufkraft verbunden. Dieses Versprechen hat der Euro erfüllt: Die durchschnittliche Preissteigerungsrate in Deutschland war und ist bekanntlich seit Einführung des Euro niedriger als noch zu Zeiten der D-Mark.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Luther